Die hohen Strompreise machen den Eigenverbrauch des Stroms vom Firmendach deutlich lukrativer, die höhere Vergütung für die Einspeisung in das Netz trägt nun mehr zur Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei.

Bild 1: Photovoltaikanlage auf einem Gewerbedach in Deißlingen in Baden-Württemberg; Quelle: Quelle: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler

Da die Stromkosten aus PV-Anlagen konstant und verlässlich sind, machen sich Unternehmen mit ihnen unabhängiger von den schwankenden Strompreisen. Die bessere Treibhausgasbilanz ist ein weiterer guter Grund für eine Solarstromanlage auf dem Firmendach.

Hierzulande gibt es rund 3,5 Mio. Unternehmen, allein in Baden-Württemberg sind es knapp 500.000. Die Dächer auf ihren Büro- und Gewerbeimmobilien bieten eine enorme Fläche, um dort Solarstrom zu erzeugen. Das lohnt sich, denn gleichzeitig ist der Stromverbrauch darunter, in den Firmenhallen, Produktionsanlagen und Bürotrakten, oft enorm hoch (Bild 1).

»Angesichts der gestiegenen Strompreise drängen sich Solarstromanlagen auf dem Unternehmensdach geradezu auf. Die Nachfrage ist in den letzten Monaten entsprechend stark angestiegen«, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg.

 

 

Die Vorteile einer eigenen Solarstromanlage

Die Photovoltaikanlagen sind wirtschaftlich attraktiv, erhöhen die Unabhängigkeit von den unkalkulierbaren Strompreisen, tragen zur Versorgungssicherheit sowie einem guten Image bei und sind ein zentraler Baustein für die erforderliche Klimaneutralität der Firmen. Eine mittelgroße Anlage auf Gewerbeimmobilien oder kommunalen Gebäuden mit 300 kW installierter Leistung vermeidet rund 190 t CO2 pro Jahr. Anlagen auf Industriedächern mit 900 kW installierter Leistung schaffen jährlich 560 t – das ist so viel, wie 45.000 Buchen pro Jahr an CO2 binden.

Hohe Strompreise steigern den Gewinn

Für die Installation einer gewerblichen Aufdachanlage in der Größenordnung zwischen 300 kW bis 900 kW installierte Leistung fallen derzeit Kosten von rund 1000 €/kW bis 1200 €/kW an. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom kostet damit rund 7 ct/kWh bis 9 ct/kWh pro kWh bei einem Betrieb über 20 Jahre. In den genannten Kosten enthalten ist der Aufwand für die Wartung und die Ausgaben für mögliche Reparaturen, die individuellen Finanzierungskosten etwa über Kredite oder Anpassungen bei der Elektroinstallation sind nicht abgebildet.

Da Firmen im Gegensatz zu Privathaushalten aufgrund von laufenden Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Beleuchtung und Computern tagsüber oft einen konstant hohen Strombedarf haben und die Module von 8 Uhr bis 18 Uhr Strom liefern, können die Unternehmen ohne weiteres 70 % und mehr von dem eigenen Solarstrom selbst verbrauchen. Das senkt die Stromrechnung beim Versorger: Nutzt ein Gewerbeunternehmen den eigenen Solarstrom, muss es weniger Netzstrom für im Schnitt 25 ct/kWh kaufen. Pro selbst verbrauchter Kilowattstunde Solarstrom ergibt das einen Gewinn von rund 17 ct Zum Vergleich: 2021 lag der Gewinn beim Eigenverbrauch bei noch rund 8 ct/kWh.

Verbesserte Vergütung für die Teileinspeisung

Vor allem der Faktor Eigenverbrauch führt dazu, dass die etwas teurer gewordenen Anlagen immer noch gewinnbringend sind. Doch auch die gestiegenen Vergütungssätze tragen dazu bei: Den Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Unternehmen in das Netz und erhalten dafür Geld. Im Juli 2022 ist die staatlich garantierte Vergütung für die Teileinspeisung, auch bei größeren Gewerbeanlagen, deutlich gestiegen. Sie bleibt bis zum 31.1.2024 unverändert bestehen. (Bild 2)

Bei Anlagen über 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend. Die Grundvergütung hierfür ist der sogenannte anzulegende Wert. Dieser liegt für den Anlagenteil zwischen 100 kW und 1000 kW installierter Leistung aktuell bei 6,2 ct/kWh inkl. 0,4 ct Vermarktungsprämie. Je nach Direktvermarktungsvertrag und Höhe des Börsenstrompreises können auch höhere Erlöse erzielt werden: Übersteigt der Marktwert Solar beim Börsenstrompreis die Höhe des anzulegenden Wertes, erhalten manche Betreiber die Differenz, oder einen Teil davon, zum anzulegenden Wert hinzu. Der Jahresmarktwert Solar betrug im letzten Jahr 22 ct/kWh. Im Januar 2023 ist er aber wieder auf etwas über 12 ct zurückgegangen.

Volleinspeisung und Wechsel zwischen den Vergütungsarten möglich

Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Solarstromanlage, kann es nun auch den gesamten Solarstrom einspeisen. Bei der Voll­einspeisung winken höhere staatliche Vergütungssätze als bei der Teileinspeisung: Für den Anlagenteil von 100 kW bis 400 kW installierter Leistung liegen sie bei 9,4 ct/kWh. Für den Anlagenteil zwischen 400 kW und 1000 kW gibt es immer noch 8,1 ct – auch bis Ende Januar 2024. Die Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei Firmen mit einem geringen Stromverbrauch. Auch hier erhöht sich der Gewinn, wenn sich der Börsenstrompreis einige Cent über der gesetzlichen Vergütung bewegt.

Seit diesem Jahr können die Betriebe auch flexibel zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Wer beispielsweise eine große Anlage mit Volleinspeisung hat und nun den Fuhrpark auf Elektromobilität umstellt oder seine Produktionsprozesse elektrifiziert, hat die Chance, zu jedem neuen Kalenderjahr zur Teileinspeisung zu wechseln. Der gestiegene Strombedarf kann so kostengünstig mit Solarstrom gedeckt werden.

Möglich sind auch zwei Anlagentypen auf dem Firmendach: eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Wird der Stromverbrauch mit der Teileinspeisungsanlage optimal gedeckt und ist noch Platz auf dem Dach, rät Franz Pöter, die freie Fläche mit Solarmodulen belegen zu lassen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die strombasierten Anwendungen in Unternehmen weiter zunehmen werden. »Investitionen in Photovoltaikanlagen sind für Unternehmen daher weiterhin eine attraktive Anschaffung«, so Pöter.

Vergütung

Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen vom 1.1.2023 bis 31.1.2024 für Gewerbegebäude

Vergütung Anlagenteil bis 10 kW*:

  • Teileinspeisung: 8,2 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 13 ct/kWh

Vergütung Anlagenteil bis 40 kW*:

  • Teileinspeisung: 7,1 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,9 ct/kWh

Vergütung Anlagenteil 40 kW bis 100 kW*:

  • Teileinspeisung: 5,8 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,9 ct/kWh

Anzulegender Wert Anlagenteil bis 400 kW installierter Leistung (Direktvermarktung):

  • Teileinspeisung: 6,2 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 9,4 ct/kWh

Anzulegender Wert Anlagenteil bis 1000 kW installierter Leistung (Direktvermarktung):

  • Teileinspeisung: 6,2 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 8,1 ct/kWh

Vergütung über 1000 kW bis 20 MW (Ausschreibung):

  • Vergütung Voll- und Teileinspeisung nach gewonnener Ausschreibung (rund 9 ct/kWh bis 11 ct/kWh)

[* Diese drei Anlagengrößen können auch in die Direktvermarktung gehen: Vergütung über anzulegenden Wert (plus 0,4  ct/kWh). ]

Autor

Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH, Freiburg

 

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net