Bild 1: Beim Neubau oder der Sanierung rät das Umweltbundesamt zum Einbau von Lüftungs­anlagen, um eine gute Raumluftqualität im Klassenzimmer zu erzielen

Luftreiniger und Fensterlüftung sind keine sicheren bzw. energetisch sinnvollen Instrumente für gesunde Luft im Klassenzimmer. Moderne Lüftungsgeräte hingegen vereinen Frischluftzufuhr und Energieeffizienz in einem System. Daher wird diese Technik nun auch viel stärker gefördert.

Die Corona-Ansteckungsgefahr ist in geschlossenen Räumen besonders hoch, denn der Anteil potenziell ­virushaltiger Aerosole nimmt bei geschlossenen Fenstern zu – insbesondere Klassenzimmer sind betroffen. Um den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 min, auch während des Unterrichts zu lüften. Im Winter ist das in der Regel kaum praktikabel.

Häufig diskutierte Luftreiniger sind kein Ersatz für die Versorgung eines Klassenraums mit frischer Außenluft. Kommunen sollten stattdessen auf kontrollierte Lüftungsanlagen setzen. Diese sorgen nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie senken auch Heizkosten durch Wärmerückgewinnung und werden unter entsprechenden Voraussetzungen mit 55 % der Investi­tionssumme gefördert (Bild 1).

»Eine Lüftungsanlage sorgt nicht nur für frische, virenfreie Luft im Raum. Sie senkt auch die CO2-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht«, so Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer Stiebel Eltron. »Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.«

Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen

Bild 2: Das Lüftungsgerät VRL-C gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen

Lüftungsgeräte, die diese Aufgaben mit Bravour meistern und auch für die nachträgliche Ausstattung entsprechender Räume wie Schulklassen, Kindertagesstätten oder Arztpraxen geeignet sind, bietet der Markt. »Wir empfehlen für den Einsatz in Klassenräumen das Lüftungsgerät VRL-C, da sich so ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren lässt«, so Schiefelbein (Bild 2). »Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird mit diesen Lüftungssystemen deutlich verringert. Technisch ist es heute einfach möglich, größere Räume in Schulen, Kindergärten oder Geschäften nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist keine Anpassung der Heizung der Räume erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm.«

Derartige Lüftungsgeräte arbeiten zum Beispiel in der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lösung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über die Vernetzung können auch alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.

Förderung: Kommunalrichtlinie »Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld«

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 1.8.2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 %. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1.8.2020 und 31.12.2021 gestellt werden.

»Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar«, erklärt Schiefelbein abschließend.

Autor

Henning Schulz, Pressesprecher bei Stiebel Eltron, Holzminden

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net