Bild 1: Das gleichzeitige Laden mehrerer E-Fahrzeuge in Mehrfamilienhäusern ist ohne Lastmanagement oft nicht möglich

Für das zusätzliche gleichzeitige Laden mehrerer E-Fahrzeuge reicht der Hausanschluss eines Mehr­familienwohnhauses meist nicht aus (Bild 1). Hier sorgt ein entsprechendes Lademanagement dafür, dass es nicht zu einer Überlastung oder ungewollten Abschaltung der Netzbetreibereinspeisung kommt. Die überschüssige Leistung, die nicht für die Wohnungen benötigt wird, verteilt das Lademanagement intelligent gesteuert auf die E-Fahrzeuge.

Dabei kann man die elektrische Energie für das Laden der E-Fahrzeuge über den Wohnungszähler erfassen. Somit entfällt eine separate Abrechnung, und Wohnungsnehmer bleiben frei in der Wahl ihres Stromanbieters.

Lastregelung für Mehrfamilienhäuser

Bild 2: Ungesteuertes Laden kann in einem Mehrfamilienhaus schnell zum Auslösen der Hausanschlusssicherung führen

Nach VDE-AR-N 4100 müssen Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge nach Vorgaben des Netzbetreibers am Lastmanagement des ­öffentlichen Niederspannungsnetzes teilnehmen. Über einen Rundsteuerempfänger o. ä. kann der Netzbetreiber problemlos den Gesamtladestrom z. B. in Stufen steuern. Damit die vorhandene Einspeisung nicht überlastet wird, muss der Gesamtstrom für das Gebäude gemessen werden. Die Strommessung ­erfolgt durch Stromwandler im vorhandenen Zählerschrank oder separaten Gehäuse. Oberste Priorität hat die sichere Stromversorgung aller Verbraucher in den Wohnungen. Zusätzlich wird elektrische Energie für die Ladeinfrastruktur benötigt. Das dynamische Lademanagement berücksichtigt den aktuellen Stromverbrauch in den Wohnungen. Durch Nutzung von Schwachlastzeiten (z. B. nachts) werden Kosten für die Erhöhung des Netzanschlusses gespart (Bild 2).

Die Errichtungsbestimmung für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen DIN VDE 0100-722 regelt im Abschnitt 722.311 das Vorgehen für das gleichzeitige Laden: »Es ist zu berücksichtigen, dass im normalen Gebrauch jeder einzelne Anschlusspunkt mit seinem Bemessungsstrom betrieben wird oder mit dem konfigurierten maximalen Ladestrom der Ladestation. Da alle Anschlusspunkte der Anlage gleichzeitig genutzt werden können, muss der Gleichzeitigkeitsfaktor für alle betroffenen Stromkreise als 1 angenommen werden, es sei denn, in der Stromversorgungseinrichtung für das Elektrofahrzeug, an einer vorgeschalteten Stelle oder in einer Kombination aus beiden ist eine Lastregelung integriert.«

Was in Bild 2 für Mehrfamilienhäuser gezeigt wurde, gilt analog auch für Unternehmen. Laden die Mitarbeiter und /oder Kunden ihre E-Fahrzeuge während der Arbeitszeit, sollte man auch hier den zusätzlichen Leistungsbedarf mit dem Gesamtverbrauch abstimmen. Oberste Priorität hat hier die sichere Stromversorgung der betrieblichen Verbraucher. Der Transformator und die Niederspannungshauptverteilung müssen auch hier für den maximalen Verbrauch dimensioniert werden. Ein Lademanagement ist dabei oft die deutlich kostengünstigere Lösung gegenüber einer Erhöhung der Anschlussleistung.

Autor

Arnulf Müller, Produktmanager E-Mobility, Hensel, Lennestadt

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net