Bild: Mit der letzten EEG-Novelle haben sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb von PV-Anlagen erheblich verändert.

Die Rahmenbedingungen für den Verbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom haben sich für Privatleute ebenso verbessert wie für Gewerbe- und Industriefirmen (Bild). Die Einbaupflicht von PV-Modulen bei Neubauten weitet sich aus und fördert zusätzlich den Markt.

Mit der letzten EEG-Novelle haben sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Photovolta­ik (PV)-Anlagen zum Teil erheblich verändert. Seit dem 1.1.2021 wurde die Grenze für die Anlagengröße, ab der die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom zu zahlen ist, auf 30 kW erhöht. Bislang mussten Anlagenbetreiber ab 10 kW installierter Leistung 40 % der EEG-Umlage zahlen, wenn sie ihren Strom selbst verbrauchten. 2020 waren dies 2,7 ct/kWh. Seit diesem Jahr nun entfällt diese Abgabe bis 30 kW Anlagengröße.

Durch diese geänderten Rahmenbedingungen sind nun größere PV-Anlagen wirtschaftlicher als bisher. Denn je mehr Kilowatt man sich an PV-Leistung zulegt, desto günstiger wird in der Regel der Einkauf. Die Solarstromkosten sinken dadurch. Hinzu kommt auch mehr Unabhängigkeit. Je größer eine Solaranlage dimensioniert wird, umso weniger Strom muss aus dem Energienetz bezogen werden.

Sinkende Batteriekosten

Ob eine größere oder kleinere PV-Anlage – wichtig für die Wirtschaftlichkeit ist vor allem der Eigenverbrauch. Je höher er ist, desto mehr sparen die Betreiber. »Wer seinen Eigenverbrauch steigern will, sollte elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler deshalb möglichst in der Mittagszeit laufen lassen«, erklärt Franz Pöter, der Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg. »Das steigert je nach Größe der Anlage und Stromverbrauch den Eigenverbrauch von 25 % auf 30 %.« Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Wert von ca. 30 % auf bis zu 60 % erhöhen.

Jede zweite PV-Anlage wird inzwischen mit einem Speicher gekauft. Absicherung gegen steigende Strompreise, ein Beitrag zum Klimaschutz und Technologieaffinität sind hierbei die Kaufmotive. Die Anschaffungskosten waren bislang jedoch deutlich höher als die Kosteneinsparung durch die Speicherung. Neue Zahlen zeigen, dass die Preise weiterhin sinken, sie aber noch zu hoch für einen wirtschaftlichen Betrieb sind. Von 2018 auf 2019 sind die durchschnittlichen Kosten um knapp zehn Prozent gesunken.

Autor

Dipl.-Kommunikationswirt Roland Lüders, Redaktion »de«

Eine etwas ausführlichere Version des Fachbeitrags findet sich unter: www.elektro.net/119629/sinkende-eeg-umlage-und-batteriekosten-steigern-wirtschaftlichkeit/

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net