Bild 1: Ein abgeschlossener Raum mit Tageslicht – unterstützt durch eine HCL-Lichtlösung – schafft beste Voraussetzungen für gesundes Arbeiten zuhause

Immer öfter wird  das Zuhause zum Büro. Doch auch im Homeoffice sollte auf die richtige Beleuchtung geachtet werden. Mit der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend nochmals beschleunigt. Rund 25 % der Büroarbeiter waren Anfang 2021 regel­mäßig in den eigenen vier Wänden tätig, ermittelte die Hans-Böckler-Stiftung.

Arbeitnehmer sehen die Vorteile: Der Weg zur Arbeit entfällt und es kann sich mehr Nähe und Zeit für die Familie ergeben. Auch Arbeitgeber verkennen nicht den Mehrwert flexibler Arbeitsort­modelle. Doch das Verschwimmen von Arbeits- und Privatleben birgt auch Risiken. Zudem fehlt der persönliche Austausch mit Kollegen. Es zeichnet sich ab, dass ein Mix aus Arbeitsorten in und außerhalb von Unternehmen die Zukunft gehört. Nach einer Studie des Institutes der Deutschen Wirtschaft werden deshalb Büroflächen in Unternehmen auch nicht abgebaut, sondern eher umgestaltet werden.

Der Anspruch heißt Work-Life-Integra­tion: Dafür sollen nicht nur zwei scheinbar gegensätzliche Welten im Gleichgewicht gehalten werden. Vielmehr gehören Leben und Arbeit zusammen, gehen ineinander über und verbinden sich. Mobiles Arbeiten unabhängig von Zeit und Ort gewinnt immer mehr an Bedeutung. Homeoffices spielen in diesem Sinne eine wichtige Rolle. Sie sind bei regelmäßiger Nutzung aber nur dann ­eine vernünftige Lösung, wenn eine sichere und gesunde Arbeitsatmosphäre sichergestellt ist.

Wurde noch in der Corona-Pandemie an Küchen- oder Couchtischen improvisiert, so wird bei der Planung des privaten Heims ­zukünftig immer mehr ein fester Arbeitsort angestrebt werden, der vorteilhafte Eigenschaften eines professionellen Arbeitsplatzes im Unternehmen aufweist. Neben ergonomischem Mobiliar und moderner Hardware ist das richtige Licht hier das A & O für Arbeits- und Wohlfühlatmosphäre (Bild 1).

Rechtliches

Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht; während der Corona-Pandemie galten vorübergehende Verordnungen. Dennoch ist Präsenz im Büro oft nicht mehr Pflicht, denn viele Unternehmen haben den Mehrwert flexibler Arbeitsmodelle erkannt und fördern sie.

Eine Lösung können Telearbeitsplätze sein. Sie sind in §2 der Arbeitsstättenverordnung definiert: »Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit festgelegt hat«. Bei der Einrichtung solcher Arbeitsplätze ist man auf der sicheren Seite, wenn z. B. die DGUV Information 215-410 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung beachtet wird. Hier finden sich in Kapitel 8 konkrete Anforderungen an Hardware, Mobiliar, Lärmbegrenzung, Raumklima sowie an das richtige Licht. Die Informationsschrift ist downloadbar unter https://publikationen.dguv.de.

Weitaus größere Bedeutung als Telearbeitsplätze hat in der Praxis das mobile Arbeiten. Mobiles Arbeiten ist vom Grundsatz her nicht an das Büro oder einen häuslichen Arbeitsplatz gebunden. Das Homeoffice stellt ­eine besondere Form der mobilen Arbeit dar.

Bild 2: Anforderungen an die Beleuchtung gemäß DIN EN 12464-1 (November 2021)

Anforderungen an die Beleuchtung

Mangelhafte Beleuchtung kann zu Kopfschmerzen, tränenden und brennenden Augen sowie vorzeitiger Ermüdung, Konzentrationsproblemen und gesteigerter Fehlerhäufigkeit führen. Für gute Sehbedingungen ist es zunächst erst einmal notwendig, dass bestimmte lichttechnische Gütemerkmale eingehalten werden. Eine Orientierung an den Vorgaben der DIN EN 12464 auch in Homeoffices macht von der Sache her Sinn, weil sie immer mehr als alternativer Arbeitsort zum Büro im Unternehmen genutzt werden (Bild 2).

Für die Beleuchtungsstärke Em bedeutet das, dass 500 lx (erforderlicher Wert) bis ggfs. 1000 lx (modifizierter Wert) am Arbeitsplatz realisiert werden sollten. Mit steigendem Lebensalter nimmt der Wunsch nach mehr Helligkeit zu. Aber auch anspruchsvolle Sehaufgaben oder individuelle Präferenzen können zu einer Erhöhung der erforderlichen Beleuchtungsstärke bis hin zu den in der Norm aufgeführten modifizierten Werten führen. Um den jeweils geeigneten Wert einstellen zu können, empfehlen sich dimmbare Systeme.

Zu den normativen Gütemerkmalen zählt eine gute Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke U0. Mindestwerte für Beleuchtungsstärken auf Wänden Em,Wand und für die ­Decke Em,Decke schaffen Voraussetzungen für eine ­gute Helligkeitsverteilung im Raum. Auf diese Weise lässt sich ständiges ermüdendes Umadaptieren des Auges auf andere Helligkeiten vermeiden.

Bei Systemen zur Wohnraumbeleuchtung steht die Einhaltung solcher normativer Forderungen meistens nicht im Vordergrund.

Bild 3: Videokonferenzen sind Kommunikationsstandard im Homeoffice – die Beleuchtung sollte das berücksichtigen

So verfügen direkt-strahlende Tischleuchten ohne lichttechnischen Anspruch nicht über die erforderlichen Lichtströme und Optiken, um einen Schreibtisch ausreichend und gleichmäßig zu beleuchten. Sind sie das einzige Beleuchtungssystem im ganzen Raum, werden Wände und Raumdecke nicht beleuchtet und die geforderte gleichmäßige Helligkeitsverteilung im Raum wird nicht ­realisiert. Daher bietet es Vorteile, im Homeoffice professionelle Leuchten für Arbeitsstättenbeleuchtung einzusetzen.

Online-Meetings und Videokonferenzen gehören für die meisten Mitarbeiter inzwischen zum Arbeitsalltag im Homeoffice. Nicht immer erscheint jedoch das Kamerabild optimal. Ein gewisser Anteil von vertikal wirkendem Licht ist für eine gute Bild­wiedergabequalität entscheidend. Die neue Norm DIN EN 12464 fordert für eine gute Erkennbarkeit von Personen einen Mindestwert für die sogenannte zylindrische Beleuchtungsstärke Em,z. Diese Größe ist der Mittelwert der vertikalen Beleuchtungsstärke auf der Oberfläche eines Zylinders. Das gewährleistet, dass Gesichter nicht nur gut beleuchtet sind, sondern auch plastisch wahrgenommen werden (Bild 3). Für das Büro beträgt der Mindestwert 150 lx.

Licht schafft nicht nur gute Sehbedingungen, sondern wirkt auch positiv auf den menschlichen Körper. Dies hängt vor allem mit unserem circadianen Rhythmus zusammen. Das Beleuchtungskonzept Human Centric Lighting (HCL) zeichnet das natürliche Licht über den Tag hinweg nach und wirkt positiv auf Wohlbefinden, Konzentra­tion und Motivation. Ein programmierter HCL-Verlauf aktiviert und stabilisiert von morgens bis mittags den biologischen Rhythmus des Menschen mit zunehmend kaltweißen Lichtfarben und ansteigender Helligkeit. Zum Abend hin nimmt die Intensität ab und das Licht wird wärmer. So wird der Körper sanft auf die Nacht eingestimmt. Eine integrierte Lichtregelung erhöht automatisch das Beleuchtungsniveau, wenn nicht ausreichend Tageslicht einfällt bzw. dimmt bei ausreichend natürlichem Licht herunter. Zumeist sind in die Leuchten auch Anwesenheits­detektoren integriert, so dass sich das Licht bei Nicht-Anwesenheit selbsttätig abschaltet. HCL empfiehlt sich nicht nur in Unternehmensbüros, sondern auch in Homeoffices.

Lichtkonzepte fürs Homeoffice

Bei der Konzeptfindung für die geeignete Beleuchtung von Homeoffices ist zu beachten, dass das Beleuchtungssystem gestalterisch zum Wohnumfeld passt. Eine raumbezogene Allgemeinbeleuchtung in technischem Design würde hier wie ein Fremdkörper wirken. Stattdessen bieten sich eher ortveränderliche Arbeitszonen-Stand- oder Tischleuchten an – teilweise in Kombination mit einer wohnraumkompatiblen Decken-Anbauleuchte.

Die DGUV-Information 215-442 »Beleuchtung im Büro« (https://publikationen.dguv.de) schlägt drei Konzepte zur Beleuchtung von Telearbeitsplätzen vor. Diese Vorschläge können unverändert auch auf Homeoffices angewendet werden, die nicht explizit als Telearbeitsplätze definiert sind.

Sämtliche der im Folgenden genannten Systeme sind LED-Leuchten, die im Gegensatz zu herkömmlichen Lichtquellen eine sehr hohe Effizienz aufweisen. Zudem können alle Leuchten ein Lichtmanagement ­beinhalten und durch Präsenzdetektion und Tageslichtregelung weitere Energie sparen. Auch kann bei allen vorgeschlagenen Konzeptionen Human Centric Lighting (HCL) integriert sein, d. h. das Kunstlicht folgt automatisch dem Tageslicht in Bezug auf Lichtfarbe und Beleuchtungsstärke. Obwohl HCL allerhöchste Nutzerakzeptanz genießt, kann die Regelung bei allen hier vorgestellten Systemen jederzeit gestoppt werden und eine Lichtsituation nach individuellem Wunsch eingestellt werden.

Beleuchtungslösung 1: Direkt-strahlende Tischleuchte + Deckenleuchte

Bei diesem Konzept handelt es sich um ein Zwei-Komponenten-System, bestehend aus zwei unterschiedlichen Leuchtensystemen. Zum einen kommt hier eine professionelle direkt-strahlende Tischleuchte zum Einsatz. Sie sollte ihr Licht möglichst großflächig und gleichmäßig auf den Schreibtisch lenken. ­Eine asymmetrische Lichtlenkung ist sinnvoll, damit der Leuchtenkopf nicht störend in den Hauptarbeitsbereich hineinragt (Bild 4). Der Leuchtenlichtstrom sollte größer als 600 lm sein.

Für eine bestmögliche Individualisierbarkeit der Beleuchtungssituation sollte die Leuchte dimmbar und mechanisch vielfältig einstellbar sein. Auf elektrisch sichere Leitungsdurchführungen im Bereich der Gelenke ist zu achten.

Als Grundbeleuchtung gehört zu diesem Konzept zwingend eine Deckenanbauleuchte mittig an der Zimmerdecke. Eine vorwiegend direkt-, symmetrisch- und lambertsche Lichtverteilung in Form einer LED-Leuchte mit opaler Wanne sorgt für ein gutes Beleuchtungsklima durch sanftes Licht. Ein hinreichender Lichtstrom von ca. 5000 lm ist notwendig.

Um ständiges Umadaptieren des Auges zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kunden im Beratungsgespräch darauf hinzuweisen, dass in den Dunkelstunden Decken- und Tischleuchte gemeinsam betrieben werden sollten. Übrigens hat nicht nur das menschliche ­Auge große Probleme mit hohen Kontrastunterschieden, auch Webcams kommen hier oft an die Grenzen einer qualitativ guten Darstellung.
Mit der beschriebenen Beleuchtungs­lösung ist es in der Regel möglich, in einem typischen Homeoffice eine normgerechte Beleuchtungsstärke auf dem Arbeitsplatz und gleichzeitig gute vertikale Beleuchtungsstärken für Videokonferenzen zu realisieren (Bild 5).

Beleuchtungslösung 2: Direkt-indirekt strahlende Tischleuchte + Deckenleuchte

Als Tischleuchte kommt im Rahmen dieses Konzeptes ein Beleuchtungssystem zum Einsatz, das nicht nur direktes, sondern auch zur Decke gerichtetes Licht bereitstellt. Prinzipiell handelt es sich also um eine Arbeitszonenleuchte, die in diesem Fall aber als Tischleuchte ausgeführt ist. Eine besondere decken­seitige Optik vermeidet Blendung beim Blick von oben in die Leuchte (Bild 6).

Der direkt-wirkende Lichtstromanteil liegt bei ca. 500 lm und der indirekte bei ca. 5000 lm. Beide Anteile gemeinsam bewirken mehr als 500 lx auf dem Schreibtisch. Der Indirektanteil führt obendrein zu einer angenehmen Grundbeleuchtung des ganzen Raumes. Die Tischleuchte allein ist in der Lage, ausreichende vertikale Beleuchtungsstärken für Videokonferenzen bereit zu stellen.

Gilt es, nur ein kleines Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke zu beleuchten, so reicht diese Leuchte als alleiniges System aus. Im etwas größeren Homeoffice ist eine zusätzliche Deckenleuchte wie bei Beleuchtungslösung 1 sinnvoll (Bild 7).

Beleuchtungslösung 3: Direkt-indirekt strahlende Standleuchte + Deckenleuchte

Schon lange im Markt sind Arbeitszonenleuchten. Es gibt sie als Stand- oder Hängeleuchten. Standleuchten sind ortveränderlich, der Vorteil von Hängeleuchten liegt in einer sehr gleichmäßigen Lichtverteilung quer über dem Schreibtisch.

In jedem Fall weisen Arbeitszonenleuchten einen hohen Indirektanteil auf, der gleichermaßen für eine Raumgrundbeleuchtung sorgt wie auch indirekt auf dem Schreibtisch wirksam wird. Die Beleuchtungsstärke auf dem Schreibtisch wird nochmals durch ­einen Direktanteil verstärkt, so dass dort norm­gemäße horizontale Beleuchtungsstärken ­genauso sichergestellt sind wie gut vertikale Beleuchtungsstärken für Videokonferenzen (Bild 8). Die Lichtaustrittsfläche für den Direktanteil bei Stand- und- Hängeleuchte liegt höher als bei Tischleuchten. Deswegen ist hier unter Umständen eine Optik zur Begrenzung der Direktblendung erforderlich.

Die zweite Komponente ist wieder die aus Beleuchtungslösung 1 und 2 bekannte Deckenleuchte (Bild 9). Auf sie kann man zumeist verzichten, da professionelle Arbeitszonenleuchten für den Einsatz in Unternehmensbüros mit größeren Grundflächen als bei Homeoffices konzipiert sind.

Autor

Dipl.-Ing. Heiner Hans, Leiter der Trilux Akademie, Arnsberg

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net