Angesichts nahender Verbote für etablierte Lichtquellen wird Beleuchtungssanierung zu einem wichtigen Thema im Elektrohandwerk. Prinzipiell kann die Aufgabe als 1:1-Tausch von Altleuchten gegen LED-Systeme oder als Neukonzipierung angegangen werden. In beiden Fällen gilt: Lichtmanagement sollte stets Bestandteil der neuen Lichtlösung sein.

Mit Lichtmanagement lassen sich im Rahmen von Beleuchtungssanierungen erhebliche Energieeinsparungen erzielen und künftige normative Anforderungen an höhere Beleuchtungsqualität bestmöglich realisieren. Kompetente Elektrofachbetriebe machen deshalb die Vorteile von Lichtmanagement zum zentralen Thema in ihren Beratungsgesprächen.

Aktueller Anlass für Beleuchtungssanierungen: Ausphasung von Lichtquellen

Für viele Betreiber von Beleuchtungsanlagen zeichnet sich ein akuter Handlungsbedarf ab. Denn laut Ökodesignrichtlinie vom 5.12.2019 dürfen lineare T8-Leuchtstofflampen ab dem 1.9.2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden – betroffen sind zum Beispiel Lampen mit einem Durchmesser von 26 mm bei den verbreiteten Längen 600 mm, 1200 mm und 1500 mm (Bild 1). Diese Leuchtmittel wurden jahrzehntelang als Standardleuchtmittel in Industrie, Handel und Gewerbe eingesetzt und sind entsprechend häufig anzutreffen.

Bild 1: Ausphasungstermine für Leuchtmittel; Quelle: licht.de

Dem Elektrohandwerk bieten sich über das Ausphasungsthema exzellente Akquisitionsmöglichkeiten, denn der Elektroinstallateur ist die fachkompetente Schnittstelle zum Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Passend zu den individuellen Kundenbedürfnissen können die richtigen Sanierungsvorschläge erfolgen. In jedem Fall sollten die zusätzlichen Potenziale eines Lichtmanagements dabei zum Thema gemacht werden.

Lichtmanagement beim 1:1-Leuchtentausch

Bild 2: Beleuchtungssanierung spart Energie; Quelle: licht.de

An erster Stelle unter den Wünschen bei einer Sanierungsmaßnahme steht die Erwartung nach nennenswerter Energieeinsparung. Hier liegt der Charme eines einfachen 1:1-Tauschs von veralteten Leuchten gegen LED-Systeme. Eine neue Beleuchtungsanlage mit hocheffizienten LED und optimierten Betriebsgeräten kann bereits schon zu erheblicher Energieeinsparung beitragen.

Je nach Technologie der Altanlage lässt sich der Verbrauch um bis zu 50 % reduzieren (Bild 2).

Das Höchstmaß an Effizienz und hohem Komfort ergibt sich aber erst mit dem Einsatz eines Lichtmanagementsystems:

  • Präsenzmelder aktivieren die Beleuchtung immer dann, wenn ein Raum oder eine Raumzone genutzt wird. Per Zeitschaltung erlischt oder dimmt das Licht bei Abwesenheit automatisch – ein wirksames Mittel gegen unnötigen Stromverbrauch.
  • Weiteres großes Energieeinsparpotential ergibt sich durch Einbeziehung einer Tageslichterfassung. Das Maß an Tageslicht, das zur Verfügung steht, muss nicht zusätzlich durch die künstliche Beleuchtung bereitgestellt werden. Das künstliche Licht kann also um die entsprechende Lichtmenge reduziert und bei ausreichend Tageslicht komplett ausgeschaltet werden.
  • Mit speicherbaren Lichtszenen kann die Beleuchtung rasch an wechselnde Anforderungen angepasst werden – eine praktische Lösung z.B. für Seminarräume oder die Gastronomie.

Bild 3: Funkbasierte Lösungen ermöglichen die Vorteile von Lichtmanagement ohne großen ­Installationsaufwand auch in Bestandsanlagen; Quelle: Trilux

Sind in der Altanlage – wie bei einem 1:1-Leuchtentausch häufig anzutreffen – keine Steuerleitungen vorhanden, kann auch ein drahtloses Lichtmanagementsystem eingesetzt werden. Dabei erfolgt die Kommunikation zwischen Steuergerät und Leuchten zum Beispiel über den Zigbee-Funkstandard (Bild 3). Als eine Möglichkeit unter vielen können die Leuchten dann ein Zigbee-Dali-Interface aufweisen, das die vom Steuergerät gesendeten Funksignale in Dali-Befehle umwandelt. Für maximale Flexibilität können aber auch weiterhin leitungsgebundene Komponenten parallel in das System integriert werden. Auch funkbasierte Sensoren oder Tasterkoppler können in das System eingebunden werden.

Ein praktischer Vorteil beim Austausch von Altleuchten gegen LED-Leuchten im Verhältnis 1:1 besteht darin, dass meistens Einbauöffnungen und Leitungsauslässe beibehalten werden können. Die Montage kann dann unter Umständen im Rahmen einer kurzen Betriebsunterbrechung innerhalb weniger Stunden realisiert werden.

Auch der 1:1-Tausch gehört in fachmännische Hände. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Leuchtenauswahl zur Gewährleistung der elektrischen, thermischen und mechanischen Sicherheit. Grundsätzlich sinnvoll sind LED-Leuchten mit Drittstellenzertifizierung. Durch eine neutrale Prüfinstitution wird die elektrische, thermische und mechanische Sicherheit gemäß EN 60598 bescheinigt. Die Leuchten tragen dann das VDE- oder ENEC-Zeichen. Der Elektroinstallateur ist in diesen Fällen von eigenen Prüfungen zur Produktsicherheit befreit. Wichtig für Sicherheit ist, dass die Betriebsbedingungen für die ausgewählte LED-Leuchte eingehalten werden. Diesbezüglich ist auf die im Raum herrschende Umgebungstemperatur, die Netzspannung und Frequenz sowie die Raumatmosphäre zu achten. In Zweifelfällen kann eine Freigabeerklärung des Leuchtenherstellers erforderlich sein.

In lichttechnischer Hinsicht sollten die ausgewählten LED-Leuchten annähernd die gleiche Lichtverteilung aufweisen wie die Altleuchten, wenn die Gleichmäßigkeit der Altanlage bislang korrekt war. Auch die sonstigen Gütemerkmale müssen den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 3.4 entsprechen, so dass nach der Sanierung von dem gesetzlich geforderten Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgegangen werden kann.

Autor

Dipl.-Ing. Heiner Hans, Leiter der Trilux Akademie, Arnsberg

Eine etwas ausführlichere Version des Fachbeitrags findet sich unter: www.elektro.net/120062/beleuchtungssanierung-mit-lichtmanagement/

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net