In diesem Beitrag sollen die Anforderungen an die Verbindung von Lichtwellenleitern (LWL), die in den Normenreihen DIN EN50173, DIN EN 50174 und weiteren Normen zur Planung und Installation von Kommunikationskabelanlagen gestellt werden, betrachtet werden.

Die Struktur von anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen wird in der Normenreihe DIN EN 50173 (VDE 0800-173) behandelt. Bezogen auf die Verbindungstechnik werden in den einzelnen Teilen folgende Anforderungen beschrieben:

  • In DIN EN 50173-1 werden die übertragungstechnischen Anforderungen für die Primär- und Sekundärverkabelung festgelegt
  • In den Teilen 2 bis 5 der Normenreihe werden Steckverbindertypen für die Anwenderschnittstellen genannt
  • Bezüglich der übertragungstechnischen Anforderungen an die LWL-Verbindungstechnik verweisen alle Teile der Normenreihe auf die Festlegungen im Teil 1.

Übertragungstechnische Anforderungen

Sofern es keine anderen Vorgaben gibt, legt DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1) die in Tabelle 1 dargestellten Mindestanforderungen für die übertragungstechnischen Kennwerte von LWL-Verbindungen (gesteckte Steckverbinder und nicht lösbare Spleißverbindungen) fest.

Tabelle 1: Übertragungstechnische Eigenschaften für LWL-Verbindungstechnik nach DIN EN 50173-1

In Ausschreibungstexten werden bezüglich der übertragungstechnischen Kenngrößen von LWL-Steckverbindungen teilweise Kategorien nach DIN EN 61753 gefordert (Tabelle 2). Auch DIN EN 50700 fordert diese Kategorien.

 

Steckgesicht für Büroumgebungen

Bild 1: Informationstechnischer Anschluss mit LC-D SMF in einem Installationskanal

Für die optische Teilnehmeranschlussdose TA am Arbeitsplatz in einer Büroumgebung wird nach DIN EN 50173-2 für die Anwenderseite das Steckgesicht LC-Duplex (LC-D) gefordert. Bild 1 zeigt eine LWL-Datendose ohne Abdeckung, die mit einer Einbaudose für UP-Einsätze in der C-Profilschiene eines Installationskanals befestigt ist. Von der Installationsseite wurden vier LC-Simplex-Stecker gesteckt. Auf der Anwenderseite sind zwei LC-Duplex-Patchkabel gesteckt. Die Verkabelung wurde mit Einmodenfasern realisiert, zu erkennen an den blauen Steckergehäusen, blauen Kupplungen sowie gelbem Kabelmantel an den Patchkabeln. Die eingesetzte LC-Quad-Kupplung ist kompatibel mit den Abmessungen der SC-Duplex-Kupplung, die in der Vergangenheit oft für den informationstechnischen Anschluss verwendet wurde. Für die Etagenverteiler der Tertiärverkabelung in Büroumgebungen wird das Steckgesicht LC-Duplex oder LC-Simplex in den Verteilerfeldern gefordert.

Anschluss in Industrieumgebungen

Bild 2: Verteilerfeld mit LC-D OM4, SM APC, SM PC, Hut­schiene für Industrie evtl. auch 2F-Hutschiene

Für den informationstechnischen Anschluss TA mit Lichtwellenleitern in Industrieumgebungen wird nach DIN EN 50173-3 ebenfalls das Steckgesicht LC-Duplex gefordert. Bild 2 zeigt einen Hutschienenverteiler, der in einem Schaltschrank montiert ist und insgesamt 12 LC-D-­Buchsen für den Anschluss von Endgeräten bietet. Auf dem Bild ist ein LC-D-Patchkabel der Kategorie OM4 gesteckt. Die dazugehörige Verkabelung ist mit Multimode-Gradientenindexfasern G50/125 der Kategorie OM4 aufgebaut, zu erkennen an der Farbe »erikaviolett« für Buchsen, Stecker und Patchkabel. Auf der Gegenseite im Zwischenverteiler am Ende der Zwischenverkabelung in Industrieumgebungen wird das Steckgesicht LC-Duplex oder LC-Simplex in den Verteilerfeldern gefordert.

In Büro- und Industrieumgebungen, an denen bereits eine installierte Basis von SC-Duplex-Steckverbindern vorhanden ist, darf das Steckgesicht SC-D weiterhin verwendet werden.

Wohnungsverkabelung nach Norm

Bild 3: Informationstechnischer Anschluss mit LC-APC-Duplex-Kupplungen passend zum Schalterprogramm

Für die Wohnungsverkabelung nach DIN EN 50173-4 wird für den optischen informationstechnischen Anschluss/Rundfunkanschluss (TARA) ebenfalls das Steckgesicht LC-Duplex gefordert. Für die NE4-Netzzugangsverkabelung die in Mehrfamilienhäusern (MFH) zwischen einem Gebäudeverteiler im Hausanschlussraum bis zur Teilnehmerschnittstelle (Gf-TS) im Wohnungsverteiler aufgebaut wird, sind die Anforderungen an die Verbindungstechnik in DIN EN 50700 beschrieben. Als Steckverbinder werden in Primärverteiler (PV), Sekundärverteiler (SKV) und Glasfaser-Teilnehmerschnittstelle (Gf-TS) das Steckgesicht LC-APC an biegeoptimierter Einmodenfaser (SMF nach ITU-G.657 A1) gefordert. Bezüglich der übertragungstechnischen Eigenschaften sollen die Steckverbindungen in der NE4 bis in einen Wohnraum (NE5) von Mehrfamilienhäusern die Kategorie B1 oder C1 nach DIN EN 61755-2-2 erfüllen (Tabelle 2).

Wichtig hierbei: Sollen die externen Dienste eines Netzbetreibers aus dem Glasfaser-Zugangsnetz in der NE4 bis in die Wohnung (NE5) des Teilnehmers verlängert werden, so ist die biegeoptimierte Einmodenfaser bis in den Wohnraum zur sog. Gf-TARA zu führen und mit einem LC-APC-Steckverbinder abzuschließen. Das Bild 3 zeigt eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose mit zwei LC-APC-Duplex-Kupplungen, die sich in Schalterprogramme integrieren lässt.

Tabelle 2: Gütekategorien nach DIN EN 61753-1 für LWL-Steckverbinder mit Einmodenfasern

Anforderungen für Rechenzentrumsbereiche

In Rechenzentrumsbereichen nach DIN EN 50173-5 muss für Geräteanschlüsse GA mit bis zu zwei Lichtwellenleitern das LC-D-Steckgesicht verwendet werden. Geräteanschlüsse GA und Anschlüsse in Verteilern der Bereichsverteilungsverkabelung mit mehr als zwei Fasern müssen mit Steckern der Bauart MPO mit bis zu 12 Fasern einreihig oder mit bis zu 24 Fasern zweireihig abgeschlossen werden.

Für Steckverbindungen zur externen Netzzugangsverkabelung mit Einmodenfasern werden auch hier LC-APC-Simplex- oder LC-APC-Duplex-Verbindungen gefordert.

Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung

Bild 4: LC-Kupplungen mit aufsteckbarem und integriertem »Shutter« als zusätzlicher Schutzmaßnahme

Besonders im nichtgesteckten Zustand sollten LWL-Steckverbinder und LWL-Kupplungen vor Staub und anderen Verunreinigungen geschützt werden. Dies geschieht üblicherweise durch steckbare Schutzkappen. Zunehmend werden in Verteilerfeldern und Teilnehmeranschlussdosen LWL-Kupplungen mit integriertem automatischem »Shutter« als zusätzlicher Schutzvorrichtung eingesetzt. Das Bild 4 zeigt mehrere Kupplungen für LC-Steckverbindungen, die mit automatisch schließenden Schutzvorrichtungen ausgestattet sind.

Auch hier ein wichtiger Hinweis: Vor dem Verbinden von zwei LWL-Steckern müssen die Endflächen der LWL-Steckverbindungen einer Sichtprüfung mit einem Inspektionsmikroskop unterzogen und bei Bedarf gereinigt werden.

Verbinden und Anschließen von LWL-Kabeln

Bild 5: Das Einlegen und die Ablage von Reservefasern erfolgt erst nach Abschluss der Spleißarbeiten

Nach dem Verbinden müssen die Verseilelemente von Kabeln so angeordnet werden, dass der Zugang zu den einzelnen Steckverbindern, Spleißverbindungen und den Verseilelementen möglich ist und dabei nur minimale Übertragungsstörungen auf benachbarten Übertragungswegen auftreten. Dabei ist im Rahmen der Installationsspezifikation nach DIN EN 50174-1 die Ablage von Verseilelementen von Kabeln zu beschreiben, die nicht an Verbindungstechnik angeschlossen werden.

In der Praxis bedeutet das, dass z. B. Fasern, die nicht angeschlossen werden, erst nach dem Ablegen der gespleißten Fasern über die gespleißten Fasern in die Spleißkassette eingelegt werden. Bild 5 zeigt eine Spleißkassette, in der die Fasern 27, 28, 31 und 32 angespleißt wurden. Die Reservefasern werden erst zum Abschluss der Spleißarbeiten in die Spleißkassette eingelegt, so dass sie für eine spätere Erweiterung schnell greifbar sind und leicht ausgewickelt werden können, ohne dass die Übertragung auf den bereits beschalteten Fasern gestört wird.

Reserveadern (Bündeladern oder 900-µm-Volladern) werden ebenfalls erst zum Ende der LWL-Montage abgelegt, so dass beim Herausnehmen für eine Erweiterung der Kommunikationskabelanlage der minimale Biege­radius der in Betrieb befindlichen Adern nicht unterschritten wird und es nicht zu Unterbrechungen bei der Übertragung kommt.

Weitere Anforderungen

  • Kennzeichnung: Etiketten zur Beschriftung müssen so angebracht sein, dass sie für die vorgesehene Nutzungsdauer der Verkabelung sichtbar, lesbar und, wo notwendig, veränderbar sind.
  • Polarität: Die Kennzeichnung muss so ausgeführt sein, dass die Polarisierung der LWL-Verbindungen bekannt ist und über die gesamte Kabelanlage beibehalten wird. Um in der Praxis, falls erforderlich, einen schnellen Wechsel der Polarität bei Duplexverbindungen durchführen zu können, sind die Duplex-Stecker mit einer Clip-Funktion ausgestattet. DIN EN50174-1 behandelt im Anhang ausführlich die Polarität von Duplex- und Mehrfaserverbindungen mit MPO-Steckern
  • Farbcode: Ein Farbcode für das Auflegen der Fasern und Adern ist nicht Bestandteil der Norm. Es ist daher erforderlich, eine Farbfolge für das Auflegen der eingefärbten Fasern und Adern festzulegen. Sehr verbreitet ist dafür in Deutschland der DIN-Farbcode nach DIN-VDE 0888.
  • Kennzeichnung der Faserkategorie: Wird in einem Teilsystem der Verkabelung mehr als eine Lichtwellenleiterkategorie verwendet, muss die Verkabelung gekennzeichnet werden, damit jeder Typ eindeutig identifiziert werden kann. Dafür wird eine farbige Kennzeichnung von Patchkabeln, Steckern und Buchsen verwendet (siehe Aufmacherbild), wie sie in Tabelle 3 dargestellt ist.

Tabelle 3: Farbliche Kennzeichnung der Verbindungstechnik verschiedener Faserkategorien nach DIN EN 50173

Literaturangaben

[1] DIN EN 50173 (VDE 0800-173-x): 2018-10, Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen;
  • Teil 2: Bürogebäude;
  • Teil 3: Industriell genutzte Bereiche;
  • Teil 4: Wohnungen;
  • Teil 5: Rechenzentrumsbereich

[2] DIN EN 50174 (VDE 0800-174-x):2020-10, Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung:

  • Teil 1: Installationsspezifikation und Qualitätssicherung;
  • Teil 2: Installationsplanung und -praktiken in Gebäuden

[3] DIN EN 50700 (VDE 0800-700):2014-05, Informationstechnik – Standortverkabelung als Teil des opt. Zugangsnetzes von opt. Breitbandnetzen

Autor

Werner Stelter, LWL-Seminare am BFE-Oldenburg

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net