Nach einem vorübergehenden Stopp der energetischen Bauförderungen über die KfW können seit dem 22.2.2022 wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung gestellt werden. Perspektivisch ist von der ­amtierenden Bundesregierung schon bald auch eine Neuauflage der Neubauförderung zu erwarten, denn ihre klimaschutzpolitischen Ziele sind sehr ehrgeizig, und entsprechend üppig werden daher voraussichtlich auch künftig die Fördermöglichkeiten für Bauherren und Immobilieneigentümer ausfallen, die ihre ­Gebäude energetisch optimieren möchten.

Bild 1: Die drei Programme »Bundesförderung für effiziente Gebäude« (BEG) im Überblick

Besonders interessant für das Elektrohandwerk: Im Rahmen der weiterhin nutzbaren BEG werden seit 2021 nicht nur Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung und Heiztechnik gefördert, sondern als Einzelmaßnahmen erstmals auch der sogenannte Bereich »Anlagentechnik außer Heizung«, sofern dieser die Energieeffizienz erhöht und Energiekosten senkt. Damit macht die BEG auch die Gebäude­automation förderfähig. Der vorläufige Förderstopp vom 24.1.2022 für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) galt ohnehin nicht für die entsprechenden BAFA-Programme, die wie gewohnt weiterliefen (Bild 1):

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude »Wohngebäude« (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude »Nichtwohngebäude« (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude »Einzelmaßnahmen« (BEG EM)

Während mit den Bundesförderungen für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) bis zum Förderstopp für Neubauten ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden musste, war und ist dies bei den Einzelmaßnahmen (EM) nicht erforderlich. Hier genügt eine Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes. Der Kreis der förderberechtigten Personen ist weit gefasst und deckt im Prinzip alle Formen des Immobilienbesitzes ab: Privatpersonen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sind ebenso bezugsberechtigt wie Freiberufler, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder Verbände. Aber auch gemeinnützige Organisa­tionen und Kirchen, Unternehmen und ­juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugesellschaften können von der BEG profitieren.

Förderfähige Technologien

Im Bereich der Elektroinstallationstechnik ist eine große Bandbreite an energieeffizienten Technologien berücksichtigt. Der Katalog förderfähiger Maßnahmen beinhaltet im Wesentlichen PV-Anlagen und Batterie­speicher, digitale Steuer- und Visualisierungsmöglichkeiten oder auch Ladesäulen für E-Fahrzeuge und Energiemanagementsysteme.

Ebenfalls förderfähig sind energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Diese stellen allerdings keinen eigenständigen Fördertatbestand dar, sondern können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme beantragt werden.

Fördermöglichkeiten und ­Bedingungen

Doch welche Möglichkeiten ergeben sich nun konkret aus der BEG, von denen das Elektrohandwerk profitieren kann, und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Zunächst einmal ist zu beachten, dass im Teilprogramm »Einzelmaßnahmen« grundsätzlich nur bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden können, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre vor Antragstellung erfolgt ist. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist zudem eine Verbesserung des energetischen Niveaus oder eine Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils des Gebäudes. Darüber hinaus müssen die Einzelmaßnahmen den technischen Mindestanforderungen der BEG-Richtlinie entsprechen und durch Fachunternehmen durchgeführt werden.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierungen, Fachplanungen und Baubegleitungen gefördert werden. Im Folgenden sind exemplarisch einige Einzelmaßnahmen aus dem Förderbereich BEG EM mit Bezug auf die Elektroinstallationstechnik dargestellt.

Beispiel 1: Gebäudehülle plus elektro­installationstechnische Leistungen

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle handelt es sich in der Regel um die Dämmung von Innen- und Außenwänden, einen Austausch von Fenstern und Türen oder das Anbringen außen liegender Sonnenschutzeinrichtungen. Interessant für das Elektrohandwerk: »Bei einer Erneuerung der Außenwand ist auch die Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage förderfähig. Der Immobilieneigentümer kann sich also beispielsweise im Rahmen einer Außendämmung unsere Außen- und Innenstationen von Elcom bezuschussen lassen«, erklärt Christian Weinard, Marktmanager im Team Wohnbau bei Hager.

Beispiel 2: Anlagentechnik außer Heizung

Dieser Bereich bietet die größten Potenziale für das Elektrohandwerk. Denn im Rahmen der BEG werden erstmals Komponenten des »Efficiency Smart Home« eigenständig gefördert. Darunter fallen unter anderem Investitionen in Smart Meter, in mess-, steuerungs- und regeltechnische Einrichtungen, in Luftqualitätssensoren, Präsenzmelder oder Energiemanagementsysteme einschließlich aller für den Einbau notwendigen Elektroarbeiten.

Förderfähig sind damit beispielsweise die auf KNX basierenden Visualisierungs- und Steuerungssysteme »domovea basic« und »expert«. Diese Systeme eignen sich sowohl für Basisfunktionen als auch für umfangreichere und komplexere Anwendungen in Smart Home und Smart Building. Die Lösung verbindet alle KNX-, IP- und IoT-Komponenten in einem System und ermöglicht so die Vernetzung und Ansteuerung von Beleuchtung, Beschattung, Soundsystemen, Kameras und anderen smarten Objekten oder Cloud Services wie IFTTT (If This Then That). Darüber hinaus lassen sich entsprechende Szenen erstellen, die Beleuchtung, Beschattung, Temperaturregelung und Soundsysteme kombinieren.

Fördersätze

Im für das Elektrohandwerk interessanten Bereich der Anlagentechnik außer Heizung ist ein Fördersatz von 20 % möglich (Tabelle). Der Fördersatz steigt um weitere 5 %, wenn die Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm »Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude« geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt. Konkret sind bei Wohngebäuden (WG) für energetische Sanierungsmaßnahmen pro Wohneinheit Investitionen bis 60.000 € förderfähig; bei Nichtwohngebäuden (NWG) sind es pro m² Nettogrundfläche 1000 € bis zu einer Maximalsumme von 15 Mio. €.

Tabelle 1: Förderhöhen auf einen Blick

Wichtig: Einbindung eines Energieberaters beim Antragsverfahren

Bereits in der Planungsphase sollte grundsätzlich immer ein sogenannter Energie-Effizienz-Experte in energetische Sanierungsprojekte einbezogen werden. Als ­fachkundige Berater sind diese sowohl mit technischen Fragen als auch mit den ­gesetzlichen Bestimmungen vertraut. Für die Antragstellung zur BEG-Förderung selbst reicht ein einziges Formular aus (Bild 2). Der Förderantrag ist vom Endkunden oder einem Energie-Effizienz-Experten an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhrkontrolle (BAFA) zu richten. Dieses prüft ihn und erteilt im Idealfall eine Vorabbewilligung. Im nächsten Schritt schließen Endkunde und Handwerksbetrieb einen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrag ab, und das Projekt geht in die Durchführungsphase.

Die Erstellung des Verwendungsnachweises über die Kosten sowie die Feststellung der Einhaltung aller technischen Mindestanforderungen und die energetische Verbesserung erfolgt anschließend durch den Energieberater. Abschließend prüft das BAFA diesen Nachweis und bewilligt die Förderung. Um bei Antragstellung und Bewilligung keine unangenehmen Überraschungen oder Verzögerungen zu erfahren, sollte man daher auf die Expertise eines Energieberaters zurückgreifen.

Bild 2: Ablauf des Antragsverfahrens

 

Autor

Alexander de Bree, Marktmanager Wohnbau, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Blieskastel

 

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net