Bild 1: Fotos der »Safetybox«

Im Rahmen von Kücheninstallationen regen gewisse Nachfragetrends am Markt die Kreativität einiger Hersteller an, spezielle Produkte auf den Markt zu bringen. Dieser Beitrag befasst sich mit einem Produkt, das mehrere Küchengeräte abschalten soll, die hinter den Fronttüren der Einbauküche angeordnet sind.

Folgende Geschichte hat sich tatsächlich so ereignet: Der Elektrohandwerker einer Elektroinstallationsfirma bekommt im Rahmen der Einfamilienhausinstallation vom Küchenbauer eine »Safetybox« in die Hand gedrückt, mit der Bitte, diese doch mal schnell zu installieren. In der »Safetybox« kommt ein Türkontaktschalter zum Einsatz (Bild 1 und Kasten). Der Elektrohandwerker schaut sich die Anschlussbeispiele dieser Box mit Unverständnis an, das Fehlen eines VDE-Prüfzeichens macht ihn misstrauisch.

Konformität zur Niederspannungsrichtline

Zwar ist die Idee einer solchen »Abschaltbox« nicht ganz abwegig, aber die meisten der in den Abbildungen vom Hersteller gezeigten elektrischen Verbrauchsmittel sind nun mal nicht hinter Türen versteckt, außer in manchen Fällen die Mikrowellengeräte. Der in der Montageanleitung des Herstellers gezeigte Endschalter wirkt »mickrig«. Außerdem ist dessen Wirksamkeit für den Anwender nicht nachvollziehbar. Das Gerät verfügt zwar über eine CE-Kennzeichnung und sogar ein Prüfzeichen (von KEMA, welches auch in Deutschland anerkannt wird), aber einen Hinweis auf eine Produktnorm gibt es nicht.

Auszug aus der Herstellerbeschreibung

»Bei der Safetybox ASA400 handelt es sich um eine Abschaltautomatik die den Betrieb von Elektrogeräten überwacht und verhindert, dass diese Geräte bei geschlossener Front / Tür betrieben werden. Die Überwachungsfunktion wird durch einen Taster aktiviert. Der Taster ist an einer geeigneten Stelle am Möbel so zu positionieren, dass sichergestellt ist, dass die Front/Tür immer ausreichend geöffnet ist. (…)

Funktion: Die Safetybox überwacht jede der drei Phasen einzeln. Wird bei nicht Freigabe durch den Türtaster/Magnetschalter auf einer Phase eine Leistung von mehr als 115 VA bei 230 V~ bzw. 200 VA bei 400 V~ abgenommen warnt die Safetybox 90 Sekunden lang mit einem piependen Signalton. Wird in dieser Zeit nicht die Position der Tür/Front korrigiert, erfolgt die komplette Abschaltung aller Phasen gleichzeitig. Nach Freigabe durch den Türtaster/Magnetschalter schaltet die Safetybox alle Phasen wieder zu.«

Möglicher Einsatz des Produkts

Anscheinend bietet der Hersteller verschiedene Varianten dieser Einrichtung an. Das Bild 2, oben, zeigt eine Variante mit zwei Leitungen – bestehend aus einer Zuleitung, die z. B. an einer Herdanschlussdose angeschlossen werden kann und einer Abgangsleitung, die direkt z. B. an einen Herd angeschlossen werden könnte. Sofern das »Schaltkästchen« (Bild 1, oben) befestigt wird, kann diese Variante – wenn man mal den Endschalter in seiner Ausführung akzeptiert – die Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 erfüllen, d. h. es würde sich um eine feste Errichtung eines elektrischen Anschlusses handeln. Bei der Variante gemäß Bild 2, unten würde allerdings auch die Möglichkeit bestehen, die Abgangsleitung auf eine Abzweig-/Verbindungsdose zu führen und aus dieser heraus, dann z. B. den Elektroherd mit einer flexiblen Leitung direkt anzuschließen. Alternativ könnten auch eine oder mehrere Leitungen aus der Abzweigdose herausgeführt werden und auf fest errichtete Steckdosen geführt werden. In diese könnten dann z. B. ein separater Backofen, Geschirrspüler oder Mikrowelle über Stecker angeschlossen werden.

Bild 2: Zwei Varianten von Anschlussmöglichkeiten der »Safetybox« – Auszug aus der Montageanleitung des Herstellers

Sollte die Variante mit den fest errichteten Steckdosen gewählt werden, muss aber beachtet werden, dass dann der versorgende Drehstromkreis für das »Schaltkästchen«, in der fest errichteten elektrischen Anlage, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA geschützt sein muss. Diese Forderung für neu errichtete Steckdosen ergibt sich aus DIN VDE 0100-410. Außerdem muss der Abgang zum »Schaltkästchen« abschaltbar sein, z. B. mit einem dreipoligen Leitungsschutzschalter, welcher alle Außenleiter von der Versorgung trennt – siehe hierzu Abschnitt 521.8.2 von DIN VDE 0100-520:2013-06. Diese Vorgabe könnte auch durch die notwendige RCD erfüllt werden – was entsprechende Hinweise im Verteiler erfordern würde.

Kupplungen und VDE-Prüfzeichen

Bild 3: Ausführung einer »Safetybox« mit vormontierten Kupplungen (unzulässig)

Der Hersteller bietet außerdem Varianten der Safetybox mit herausgeführten Kupplungen an (Bild 3). Diese Ausführung widerspricht den Normen der Reihe DIN VDE 0100, weil nach VDE-AR-N 2100-550:2019-02 in der fest errichteten elektrischen Anlage Kupplungen nicht vorgesehen sind. Nach Abschnitt 550.5.1 von VDE-AR-N 2100-550:2019-02 dürfen für den Netzanschluss elektrischer Betriebsmittel nur Steckdosen nach DIN VDE 0620-1 sowie der Normenreihe DIN EN 60309 (VDE 0623) verwendet werden – Kupplungen fallen nicht hierunter.

Der Begriff VDE-Prüfzeichen wird in der gültigen DIN VDE 0024:2013-10 erläutert. Ein VDE-Prüfzeichen ist kein Muss, somit dürfen auch Geräte ausgewählt und errichtet werden, die kein VDE-Prüfzeichen aufweisen.

Fazit

Die Notwendigkeit für ein derartiges Gerät möchte der Autor prinzipiell anzweifeln. Gegen den Einsatz einer Ausführung ohne die Verwendung von Kupplungen gibt es aber keine Bedenken. Allenfalls hätte der Autor aufgrund der Ausführung des Endschalters Bedenken, selbst wenn dieser mit SELV (Schutzkleinspannung) versorgt wird. Sollte ein Elektrohandwerker die Einrichtung mit Kupplungen in Eigenverantwortung ein­setzen wollen, dann wären sowohl RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA und eine Trenneinrichtung – wie oben ausgeführt – vorzusehen.

Autor

Werner Hörmann, Autor der Rubrik Praxisprobleme, Wendelstein

Quelle und Bildquelle:

www.elektro.net