Die steigende Zahl von Netzanschlüssen, die notwendige Digitalisierung von Betriebsmitteln oder die Einbindung von Künstlicher Intelligenz erhöhen die Anforderungen an das Niederspannungsnetz. Netzbetreiber, Industrie und Handwerk sind durch die aktuellen Entwicklungen gleichermaßen gefordert. Vom VDE FNN wurden daher nun einige technische Vorgaben für die Niederspannung überarbeitet.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamterzeugung stieg 2025 auf über 55 %. Trotz des laufenden Systemumbaus ist die Stromversorgung in Deutschland stabil. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien und der durch zunehmende Elektrifizierung und künstliche Intelligenz steigende Strombedarf machen eine sichere und resiliente Energieversorgung unverzichtbar. Dazu müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmte technische Anforderungen erfüllen und systemstützende Funktionen übernehmen.
Wie diese Anforderungen konkret ausgestaltet sind und praktisch umgesetzt werden können, ist für Netzbetreiber, Handwerker und Netzkunden gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Daher hat VDE FNN die Vorgaben in den Technischen Anschlussregeln (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) und Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) weiterentwickelt.
Vom Zählerplatz zur digitalen Steuerung

Bild 2: Optionales Verteilerfeld und vorgeschriebener Hauptschalter für Drei-Punkt-Zähler; Quelle: Hager
Vor allem geht es darum, wie neue Zählerplätze einzurichten sind. Sie bilden die Voraussetzung für den Anschluss und die digitale Steuerung von Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen wie Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen mit intelligenten Messsystemen. Ziel ist ein branchenweit einheitliches Vorgehen bei der Anbindung der Kommunikationseinrichtungen von Kundenanlagen, um regionale Individuallösungen zu vermeiden. Für Neuanlagen nach
§ 14a EnWG definiert die TAR Niederspannung verbindlich eine digitale Schnittstelle für Steuerbefehle auf Basis der VDE-AR-E 2829-6-1, wobei Eebus als herstellerübergreifender Mindest-Kommunikationsstandard empfohlen wurde. Für bestimmte Anlagen ist in einer Übergangsphase noch eine Relaiskontaktsteuerung zulässig, die sogenannte Steuersignalklemmleiste.
Neu bei Zähleranlagen ist, dass sowohl für BKE-I-Zählerplätze als auch für Drei-Punkt-Zählerplätze optional ein Verteilerfeld über dem anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) ergänzt werden kann. Dort können beispielsweise Steuer- und Schutzgeräte zur Absicherung einer Ladestation untergebracht werden. Für diese Anforderung werden Komplettfelder angeboten, die mit einem zusätzlichen Verteilerfeld ausgestattet sind (Bild 1).
Darüber hinaus wird laut aktualisierter Anwendungsregel bei Drei-Punkt-Zählern ein Hauptschalter im AAR Pflicht. Das erhöht die Sicherheit am Zählerplatz und ermöglicht zudem das allpolige Trennen vom Netz. Hierfür gibt es vorverdrahtete Hauptschalter für die einbaufertigen Komplettschränke und -felder (Bild 2).
Normkonforme Wandleranlagen
Wandleranlagen werden bei Strömen über 63-A-Aussetzbetrieb bzw. 32/44-A-Dauerbetrieb eingesetzt. Während in kleinen und mittleren Gewerbebetrieben seit jeher größere elektrische Verbraucher Teil der elektrischen Anlage sind, die den Einbau von Wandlermessungen erfordern, ist diese Anforderung nun auch verstärkt im Wohnbau anzutreffen.
Der entscheidende Grund hierfür ist die Energiewende: Denn die wachsende Zahl der installierten PV-Anlagen, Wärmepumpen oder auch Wallboxen und Ladesäulen bringt die klassische Direktmessung schnell an ihre Grenzen. Wandleranlagen werden nun erstmals in eine Anwendungsregel aufgenommen.
Bisher mussten Komplettschränke und -felder auf die jeweils spezifischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber abgestimmt werden. Entsprechend hoch waren Komplexität, Fehleranfälligkeit und Beratungsbedarf. Um diesen Prozess zu vereinfachen, harmonisiert die novellierte VDE-AR-N 4100 den Aufbau, die Funktionsflächen, die Wandlerprüfklemme und den Spannungspfad von Wandleranlagen.
Vorverdrahtete Komplettschränke und -felder sparen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern geben dem Elektrohandwerker auch die Gewissheit, die Vorgaben der Anwendungsregel normkonform umzusetzen. Weiterer Vorteil: Durch den normgerechten Aufbau entfällt die Anlagenprüfung (Bild 3).
Wandleranlagen für den Innen- und Außenbereich gibt es für Primärströme bis 100 A, bis 200 A und von über 200 A. Sie werden beispielsweise in Mehrfamilienhäusern mit PV-Anlagen oder in Gewerbebauten eingesetzt. Für unterschiedliche Anwendungen stehen neben Komplettschränken auch fertigverdrahtete Komplettfelder in zwei- und dreifeldiger Ausführung zur Verfügung. Mögliche Anwendungen im Außenbereich sind Messungen bei E-Lade-Infrastrukturen oder bei Freiland-PV-Anlagen. Auch hierfür sind vorverdrahtete Komplettanlagen entsprechend der novellierten Anwendungsregel verfügbar.
Planen nach VDE AR-N 4100:2026

Bild 4: »ZPlan« wird für die digitale Planung und Projektierung von Zähleranlagen, Wandleranlagen und Zähleranschlussäulen eingesetzt; Quelle: Hager
Mit »Hager ZPlan« steht ein kostenloser digitaler Planungsassistent für Zählerschränke, Zähleranschlusssäulen und Wandleranlagen zur Verfügung. Er enthält alle Komponenten und Informationen für den Bau dieser Anlagen nach den Vorgaben der regionalen technischen Anschlussbedingungen – einfach über Eingabe der Postleitzahl. Die Vorgaben der novellierten Anwendungsregel VDE AR-N 4100:2026-04 werden dabei berücksichtigt. Dank integrierter Elbridge-Schnittstelle können die benötigten Produkte nach fertiggestellter Konfiguration direkt in den Warenkorb des Elektrogroßhändlers übertragen werden (Bild 4).
Mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück und Nulleinspeisung
Neben dem Erhalt der Systemstabilität schaffen die überarbeiteten TAR auch Klarheit bei Fragestellungen, die in der Alltagspraxis des Netzbetriebs auftauchen. So wird beispielsweise in der TAR Niederspannung beschrieben, wie sich mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück organisatorisch und technisch realisieren lassen. Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz beantwortet unter anderem die Frage, wie sich die PAV, E-Überwachung bis zur sogenannten Nulleinspeisung nutzen lässt. Der Vorteil: Erzeugungsanlagen und Speicher lassen sich auch bei mangelnden Netzkapazitäten ans Netz anschließen. Die PAV, E-Überwachung sorgt dafür, dass nur die vertraglich vereinbarte Leistung in das Netz eingespeist wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Netz bereits ausgelastet ist und der Anschluss von Anlagen erfolgen soll, bevor der Netzausbau abgeschlossen ist.
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