Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen, die bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender elektrischer Anlagen an Zählerplätze gestellt werden. Diese Anforderungen werden besonders relevant, wenn die Anlagen mit neuen Technologien wie PV-Anlagen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder stationären Speichersystemen erweitert werden.

Ziel dieses VDE-FNN-Hinweises ist es, den sicheren und störungsfreien Betrieb der Zählerplätze sicherzustellen, indem diese auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Die dafür geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), welche festlegen, dass Kundenanlagen nach anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert und betrieben werden müssen. Hierzu zählen auch die Einhaltung der Vorgaben der VDE-AR-N 4100, insbesondere bei Leistungsanpassungen oder der Umstellung auf Drehstrom.

Der VDE-FNN-Hinweis beschreibt zudem die technischen Anforderungen an Zählerplätze, darunter die Mindestanforderungen an die Verdrahtung, die Stromtragfähigkeit sowie die Installation einer Trennvorrichtung. Auch die räumlichen Bedingungen, wie der Arbeits- und Bedienbereich, spielen eine Rolle. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der bestehenden Zählerplätze. Diese sollten regelmäßig von einer Elektrofachkraft überprüft werden, um Mängel zu erkennen und die Sicherheit zu gewährleisten. Sichtprüfungen, Messungen der Isolationswiderstände und die Überprüfung der Schutzmaßnahmen gehören dabei zu den empfohlenen Maßnahmen. Abschließend wird ein vereinfachter Bewertungsprozess vorgestellt, der die Anpassungen an Zählerplätzen in Bestandsanlagen unterstützt.

Anforderungen an Zählerplätze

Der Abschnitt 5 des VDE-FNN-Hinweises befasst sich mit den technischen Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen. Diese Anforderungen sind für die sichere und störungsfreie Stromversorgung in Bestandsanlagen unerlässlich. Zunächst muss eine Elektrofachkraft die Zählerplätze auf äußere Schäden oder Mängel, wie z. B. fehlerhafte Isolierung oder unzureichende Leitungsquerschnitte, überprüfen.

Nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-04 gelten für alle Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen die aktuell gültigen technischen Anforderungen. Dies umfasst verschiedene Arten von Änderungen, darunter die Erhöhung der elektrischen Leistung, die Umstellung auf Dauerstromverbrauch, die Nachrüstung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sowie die Umwandlung von Anlagen in solche mit Netzeinspeisung. Auch die Umstellung von einphasigen auf dreiphasige Anschlüsse oder die Änderung der Netzform fallen darunter.

Tabelle: Technische Anschlussbedingungen TAB 2023 Anhang G – Anpassung von Zählerplätzen aufgrund von Änderungen der Kundenanlage – modifiziert

Die Tabelle 1 aus Abschnitt 5 (Tabelle) gibt Empfehlungen zur Anpassung von Zählerplätzen, wenn in der Praxis Änderungen an Kundenanlagen vorgenommen werden. Der Errichter der Anlage trägt dabei die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Änderungen den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Im weiteren Verlauf des Textes werden die Zählerplätze nach verschiedenen Normen klassifiziert, darunter DIN 43853, DIN 43870 und DIN VDE 0603. Diese Normen bestimmen die Maße und Funktionsflächen der Zählertafeln und Zählerplätze. Es wird auch der notwendige Arbeits- und Bedienbereich beschrieben, der bei neuen Zählerplätzen 1,2 m betragen muss. Wenn dieser Bereich in Bestandsanlagen nicht vorhanden ist, muss Rücksprache mit dem Netzbetreiber gehalten werden.

Für Erweiterungen von Zähleranlagen gilt, dass die VDE-AR-N 4100:2019-04 eingehalten werden muss. Ist eine Ertüchtigung des bestehenden Zählerplatzes nicht möglich, muss ein neuer Zählerplatz errichtet werden (Bild 1 und 2). Wichtige Punkte umfassen die Installation eines Hauptleitungsverteilers, die Absicherung der Anlage im Hauptverteiler und die Berücksichtigung der maximalen Strombelastbarkeit. Eine zentrale Anordnung der Zählerplätze sowie die Einhaltung der Netzformvorgaben sind ebenfalls zu beachten.

Bild 1: Beispiel Austausch einer vorhandenen Zähleranlage

Bewertung des Zählerplatzes

Der Abschnitt 6. »Bewertung des Zählerplatzes« im Kontext elektrischer Anlagen beschreibt die essenziellen Schritte, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Zählerplätzen zu gewährleisten. Elektrische Anlagen und ihre Bestandteile unterliegen natürlicher Alterung und Abnutzung. Diese Alterung kann durch verschiedene Faktoren wie die Art und Dauer der Nutzung, äußere Umwelteinflüsse sowie sich ändernde Betriebsbedingungen beeinflusst werden. Daher ist es entscheidend, regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen, um mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit zu gewährleisten.

Eine regelmäßige Überprüfung der Zählerplätze nach den Vorgaben der DIN VDE 0105-100, etwa durch einen E-Check, ist vor allem im gewerblichen Bereich verpflichtend. Diese Prüfungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Mängel an elektrischen Anlagen rechtzeitig entdeckt werden, bevor sie zur Gefahr für Personen, Tiere oder Sachwerte werden. Solche Mängel können beispielsweise durch fehlerhafte Isolationen, unzureichende Leitungsquerschnitte oder defekte Schutzeinrichtungen entstehen. Insbesondere in älteren Anlagen ist eine solche Prüfung unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Zählerplatz den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.

Bevor eine Änderung oder Erweiterung an einer Zähleranlage vorgenommen wird, muss eine Elektrofachkraft den Zählerplatz prüfen. Dies ist besonders relevant, wenn es zu Nutzungsänderungen kommt oder neue Technologien wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge installiert werden. Eine solche Prüfung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob der vorhandene Zählerplatz für die geplanten Änderungen geeignet ist oder ob Anpassungen erforderlich sind. Dabei werden verschiedene Aspekte des Zählerplatzes bewertet, wie etwa seine Funktionsfähigkeit, der sicherheitstechnische Zustand, der Schutz vor elektrischen Schlägen sowie der Schutz vor elektrisch verursachten Bränden.

Bild 2: Beispiel Erweiterung einer bestehenden Zähleranlage mit einem neuen Zählerplatz

Arbeitsschritte einer Überprüfung

Der Prozess der Überprüfung beginnt mit einer Sichtprüfung. Hierbei wird zunächst die Zugänglichkeit und der freizuhaltende Arbeits- und Bedienbereich um den Zählerplatz kontrolliert. Weiterhin wird die Anordnung der Zählerplätze geprüft, um sicherzustellen, dass alle Schutzeinrichtungen und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Sichtbare Beschädigungen, wie beispielsweise an der Schutzart oder Schutzklasse, sowie Farb- oder Formveränderungen an den Geräten können Hinweise auf Probleme geben. Auch die Biegeradien der Anschlussleitungen sowie die Bestückung des netzseitigen und anlagenseitigen Anschlussraums werden überprüft.

Nach der Sichtprüfung folgt eine detaillierte Bestandsaufnahme, die alle relevanten Informationen über die Stromkreiszuordnung, Beschriftungen und vorhandenen Installationspläne umfasst. Anschließend werden Messungen der Isolationswiderstände und Schleifenimpedanzen durchgeführt. Auch der Schutzleiter wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Anlage den Vorschriften entspricht und keine Gefahren durch Ableitströme bestehen. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, insbesondere von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), wird ebenfalls gemessen.

Nach der Durchführung dieser Prüfungen erfolgt die Ausfertigung eines Prüfprotokolls und gegebenenfalls eines Mängelberichts. Das Prüfprotokoll dient als Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und bildet die Grundlage für eventuelle Reparaturen oder Anpassungen der Anlage. Sollte der Zählerplatz nicht vollständig zugänglich sein oder nur eingeschränkt bedienbar sein, wird dies ebenfalls im Prüfprotokoll vermerkt.

Umfeld der Zählerplätze beurteilen

Die Umgebungsbedingungen des Zählerplatzes spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung, insbesondere wenn eine Erweiterung der Zähleranlage geplant ist. Die Anordnung der Zählerplätze muss den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), der Feuerungsverordnung (FeuVO) sowie der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) entsprechen. Zudem muss der freizuhaltende Arbeits- und Bedienbereich nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4100 eingehalten werden.

Im Rahmen der Prüfung wird auch die Verdrahtung des Zählerplatzes nach den Vorgaben der DIN VDE 0603-2-1 bewertet. Hierbei muss der Leitungsquerschnitt mindestens 10 mm2 betragen. Wichtig ist, dass der Neutralleiter für die Kundenanlage nicht am Zähler weiter durchgeschliffen wird. Stattdessen muss ein durchgehender Neutralleiter vom netzseitigen Anschlussraum (NAR) zum anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) verlegt werden, der bei einem Zählerwechsel nicht unterbrochen wird. Diese Anforderungen stellen sicher, dass der Zählerplatz den hohen Anforderungen an die elektrische Sicherheit genügt.

Stromtragfähigkeit, Spannungsversorgung und sonstiges

Die Stromtragfähigkeit der Betriebsmittel und Leitungen wird ebenfalls im Rahmen der Prüfung überprüft. Diese hängt von der installierten und zukünftig geplanten elektrischen Anlage sowie von der Betriebsart ab. Anlagen wie Wärmepumpen, Speicher oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen als Dauerstromanwendungen betrachtet werden. Die Dimensionierung der Betriebsmittel muss entsprechend den Anforderungen der VDE-AR-N 4100 erfolgen, um eine Überlastung der Anlage zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Spannungsversorgung des Raums für Zusatzanwendungen (RfZ) sowie die Anforderungen an den anlagenseitigen Anschlussraum. Der anlagenseitige Anschlussraum darf nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Wenn die Bestückung des Anschlussraums nicht den Vorgaben der VDE-AR-N 4100 entspricht, muss bei einer Nutzungsänderung der Rückbau der Betriebsmittel in ein separates Verteilerfeld erfolgen. In Zählerplätzen mit einem anlagenseitigen Anschlussraum von 300 mm ist dies zulässig, bei einem Anschlussraum von nur 150 mm jedoch nur eingeschränkt möglich.

Zusätzlich muss bei Zählerplätzen mit Dreipunkt-Befestigung, die keine Zählersteckklemme besitzen, eine laienbedienbare Trennvorrichtung (z. B. ein Hauptschalter) nachgerüstet werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Anlage im Bedarfsfall einfach und sicher abgeschaltet werden kann.

Anhand der vordefinierten technischen Anforderungen in den Abschnitten ergibt sich ein zusammenfassender, vereinfachter Bewertungsprozess. Er ist in einem Prozessdiagramm übersichtlich dargestellt worden (Bild 3).

Bild 3: Darstellung aller notwendigen Schritte für Erweiterung, Nutzungsänderung oder Änderung der Betriebsbedingungen eines bestehenden Zählerplatzes für direktmessende Zahlerplätze bis 63 A

Fazit

Der VDE-FNN-Hinweis »Zählerplätze in Bestandsanlagen« befasst sich mit den Anforderungen an Zählerplätze bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender elektrischer Anlagen, insbesondere im Hinblick auf den sicheren Betrieb in Verbindung mit dem Einsatz  von Betriebsmitteln im Rahmen der erneuerbaren Energien. Das Dokument zielt darauf ab, Planer und Errichter bei der sicheren Umsetzung von Erweiterungen oder Änderungen in Kundenanlagen zu unterstützen.

Zur besseren Umsetzung und für das Verständnis aller relevanten Zusammenhänge sei unseren Lesern der Beitrag »VDE-FNN-Hinweis: Mindestanforderungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen – Messsysteme in Bestandsanlagen« in »de« 19.2024, S. 26 ff., empfohlen. Dort wurden u. a. die Mindestanforderungen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme beschrieben. Außerdem sind die dort genannten konkreten Umsetzungsbeispiele für verschiedene Zählervarianten und die Historie der verschiedenen Zählerplätze in Deutschland hervorzuheben.

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong, Redakteur »de«

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net