Leseranfrage
Die Firma Enpal hat bei einem Kunden eine PV-Anlage inklusive Wallbox installiert. Die Zähleranlage wurde in diesem Zuge ebenso erneuert bzw. erweitert. Man hat einfach die alte Verteilung sitzen lassen und daneben eine neue gesetzt (Bild). Die alte Verteilung wurde sitzen gelassen und mit einer neuen Zuleitung angeschlossen. Die Versorgung der elektrischen Anlage erfolgt aus einem TT-System. In der alten Verteilung befindet sich aber ein 0,5-A-FI-Schalter, der unserer Meinung nach gegen einen 30-mA-FI auszutauschen gewesen wäre, da sich selbstverständlich auch im Bad und außen Steckdosen befinden. Wir wurden jetzt beauftragt, elektrische Rollladenmotoren anzuschließen. Müssen wir jetzt den FI-Schalter auswechseln oder hätte das Empal schon ausführen müssen?
Expertenantwort
Überprüfung früherer Anforderungen
Vorab erwähne ich an dieser Stelle, dass Sie mir auf Nachfrage noch zusätzlich mitteilten, dass es sich bei dem Zähler im Bild oben links um einen Zwischenzähler für eine weitere Wohnung handelt.
Grundsätzlich besteht seitens der VDE-Bestimmungen keine Forderung, bestehende elektrische Anlagen an neuere Normen anzupassen – vorausgesetzt sie erfüllen noch die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Errichtung zutreffend waren. Ich verweise hierzu auf die Erläuterungen anlässlich der Veröffentlichung von DIN VDE 0100-420:2022-06; Abschnitt 421.7 »Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen«. Sie sind als FAQ-Liste auf der Homepage der DKE abrufbar: »FAQ-Liste zur Norm DIN VDE 0100-420:2022-06«.
Ob das bei Ihrer elektrischen Anlage zutreffend ist, kann ich wegen fehlender Daten nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass einige Ausführungen an der vorhandenen elektrischen Anlage – entsprechend Ihren beigefügten Fotos – nicht im Einklang mit gültigen oder früher gültigen Normen sind. Als Beispiel nenne ich hier mal die Stegleitung, die »offen« verlegt ist, siehe Bild oben links. Stegleitungen müssen vollständig mit Putz zumindest überdeckt sein. Außerdem ist eine Betriebsmittelkennzeichnung bzw. die Zuordnung zu den Stromkreisen nicht vorhanden.
Elektrotechnische Betrachtung
Da es sich um eine TT-Versorgung handelt, war die vorhandene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 500 mA eine zulässige Ausführung. Ein Austausch wäre zwar sinnvoll, jedoch sollten dann mindestens zwei solcher RCDs vorgesehen werden, gemäß dem heutigen Stand der Technik. Dies würde verhindern, dass sich bei Ausfall einer gemeinsamen RCD nicht alles im Dunkeln befindet.
Für den Anschluss der Rollladenmotore, die ja üblicherweise fest angeschlossen werden, wäre der Austausch der vorhandenen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 500 mA gegen eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA nicht gefordert – wenngleich sehr sinnvoll. Wegen der TT-Versorgung ist der Schutz durch automatische Abschaltung üblicherweise nur durch RCDs erreichbar.
Aufgrund des desolaten Zustandes der vorhandenen Verteiler würde ich empfehlen, den Abgang bzw. die Abgänge für die Rollladenmotore in das Verteilerfeld des neuen Zählerplatzes zu integrieren (Bild oben rechts). Somit müssten sie keinen Eingriff in die alte Verteileranlage vornehmen und würden damit verhindern, ggf. für alles verantwortlich zu sein. Im Verteilerfeld dürfte ausreichend Platz vorhanden sein.
Mangelhafter Unterverteiler
Im Bild unten links und rechts wurde nicht einmal die Mindestschutzart von IPXXB oder IP2X nach Abschnitt A.2.1 vom normativen Anhang der DIN VDE 0100-410:2018-10 eingehalten – obwohl bei Verteilern, zu denen elektrotechnische Laien Zugang haben, eine Mindestschutzart von IP2XC gefordert ist. Auch als Betriebsmittel der Schutzklasse II – was bei dem vorhandenen Verteiler zu vermuten ist – wäre die »Kabeleinführung« vollkommen inakzeptabel.
Des Weiteren gilt, dass es verboten ist, den Schutzleiter über die RCD zu führen, was bei Betrachtung des Bildes unten links und rechts zu vermuten ist. Allerdings kann ich das aus der Ferne nicht genau feststellen. Bezüglich der internen Verdrahtung kann man nur hoffen, dass es nicht zu Fehlern oder gar zu Bränden kommt, z. B. weil der braune Außenleiter unter gewissen Druck die blanken Leiterenden der Neutralleiteranschlüsse berührt.
Fazit
Wenn Sie keinen Eingriff in die »Altanlage« vornehmen, d. h. den neuen Abgang in das neue Verteilerfeld einbringen, dann übernehmen Sie auch keine Verantwortung für die desolate Ausführung der elektrischen Anlage.
Ich würde Ihnen aber dringend empfehlen, den Betreiber der elektrischen Anlage auf die mangelhafte Ausführung hinzuweisen und ihm zu empfehlen, zeitnah eine wiederkehrende Prüfung durchführen zu lassen.
Autor
Werner Hörmann, gelernter Starkstrommonteur und viele Jahre als Projektant für Schaltanlagen und Steuerungen bei Siemens; aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE; Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.
