Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein, wenn bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besondere Unfallgefahren zu erwarten sind oder Fluchtwege nicht durch Tageslicht ausreichend beleuchtet werden. Auf Baustellen ist besonders auf die Kennzeichnung von Kreuzungen zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr sowie auf Niveauänderungen zu achten. Die Leuchten müssen mindestens die Schutzart IP 23 aufweisen, um den rauen Bedingungen auf Baustellen standzuhalten.
Die wichtigsten Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung solltest du kennen:
1 Lux ist das Minimum für sichere Fluchtwege!
- In der Mittellinie des Rettungsweges muss die Beleuchtungsstärke mindestens 1 lx betragen.
- In Antipanikbereichen (ohne feste Fluchtwege) muss die Beleuchtungsstärke mindestens 0,5 lx betragen, um das Erreichen der Fluchtwege zu ermöglichen.
