Bei PV-Großanlagen mit Systemspannungen bis 1500 V DC sind Isolierhandschuhe der Klasse 0 unverzichtbar. Welche Anforderungen die VDE 0682-311 stellt, wie Elektrofachkräfte die Handschuhe vor jedem Einsatz prüfen und warum die richtige Lagerung entscheidend ist – ein Überblick über Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren nach DGUV.

Bild 1: Das Arbeiten an PV-Anlagen erfordert ein besonderes Augenmerk auf die PSA, insbesondere isolierende Handschuhe; Quelle: Mebedo
Bedingt durch den weiterhin rasanten Ausbau von Photovoltaik, insbesondere auch von Großflächenanlagen, haben sich die Systemspannungen mittlerweile im Bereich von 1000 … 1500 V DC eingependelt. Die Steigerung der Spannung erhöht hierbei zwar die Effizienz, jedoch steigen gleichzeitig die Gefährdungen und somit die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (Bild 1).
Isolierhandschuhe bilden dabei die primäre Barriere beim Arbeiten unter Spannung. Diese sollten auch immer als probates Mittel eingesetzt werden, wenn unklar ist, ob Spannung oder beispielsweise offene Leitungsenden vorhanden sind. Für PV-Anlagen, insbesondere bei Systemspannungen bis zu 1500 V DC, fordert die VDE 0682-311 »Arbeiten unter Spannung – Handschuhe aus isolierendem Material« Isolierhandschuhe der Klasse 0.
Isolierhandschuhe müssen klar und dauerhaft gekennzeichnet sein, unter anderem mit dem Doppeldreieck-Symbol nach IEC 60417-5216 (Bild 2). Klasse 0 bedeutet, dass die Handschuhe für eine maximale Betriebsspannung von 1000 V AC und 1500 V DC ausgelegt sind.

Bild 2: So sollte die Kennzeichnung eines Isolierhandschuhs aussehen; Quelle: Jung Gummitechnik GmbH
Handschuhe der Klasse 0 haben kein direktes Ablaufdatum. Bedingt durch den Naturkautschuk altern isolierende Handschuhe und können je nach Einsatz und Lagerung frühzeitig spröde oder rissig werden. Daher ist nicht nur deren Überprüfung überlebenswichtig, sondern auch die Lagerung. Hierbei spielen sowohl die Temperaturen eine große Rolle (z. B. bei Lagerung in Fahrzeugen) als auch die Beaufschlagung mit UV-Strahlung. Bei häufiger Nutzung kann auch das Material dünner werden und somit die Gefahr eines Einreißens steigen. Ebenso gilt es zu beachten, dass die Handschuhe mit Wandstärken von 1 … 1,2 mm nicht für mechanische Arbeiten gedacht oder ausgelegt sind.
Für die Handschuhe der Klasse 0 reichen eine Überprüfung auf Luftleckagen und eine Sichtprüfung in der Regel aus. Ergänzend kann eine dielektrische Routineprüfung nach VDE 0682-311 durchgeführt werden, die meist vom Hersteller empfohlen wird.
Um den Tragekomfort sowie die Sicherheit zu erhöhen, empfiehlt es sich, Unterziehhandschuhe aus Baumwolle oder noch besser APC-1-Unterziehhandschuhe aus Nomex /Kevlar-Gewebe zu nutzen, denn Latexhandschuhe bieten keinen idealen Schutz im Falle eines Störlichtbogens – trotz Prüfung nach DGUV GS-ET-42-1 »Zusatzanforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von elektrisch isolierenden Handschuhen mit zusätzlichem Schutz vor den thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens«.
Das liegt unter anderem daran, dass der Abstand von 300 mm bei der Prüfung »APC1_300« oder »APC2_300« selten den realen Abständen in der handwerklichen Praxis entspricht. Umso näher sich der Isolierhandschuh aus Latex im Fehlerfall an der Störlichtbogenquelle befindet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Handschuh aufschmilzt, darunter getragene Baumwollhandschuhe sich entzünden oder der Latex auf der Haut verklebt.
Arbeiten unter Spannung (AuS) – Arbeitsverfahren

Bild 3: So lieber nicht: Wechseln von Steckern unter Spannung ohne Isolierhandschuhe; Quelle: Mebedo
Für Arbeiten unter Spannung sind geeignete Arbeitsverfahren festzulegen. Ein empfohlenes Arbeitsverfahren bei Arbeiten an PV-Anlagen ist das »Arbeiten mit Isolierhandschuhen«. Falls eine gefährliche Spannung in Verbindung mit einem unzureichenden Berührungsschutz der aktiven Teile vorliegt, kann beim Heranführen von Spannungsprüfern sowie Mess- und Justiereinrichtungen unter anderem dieses Arbeitsverfahren notwendig sein.
Das Arbeiten unter Spannung (AuS) mit Isolierhandschuhen in der PV-Technik, beispielsweise beim Messen, der Fehlersuche oder dem Wechsel von Steckern / Steckverbindern unter Spannung (Bild 3), unterliegt strengen Verfahrensschritten, die detailliert beschrieben sind in der DGUV Regel 103-012 »Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln« .
Die DGUV Information 203-080 »Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen« ergänzt diese allgemeinen Regeln um PV-spezifische Aspekte.
Arbeiten unter Spannung an PV-Anlagen, die besondere technische und organisatorische Maßnahmen erfordern, sind:
- Wartungsarbeiten und Fehlersuche, wenn erhöhte Lichtbogengefahr gegeben ist oder ein Isolationsfehler vorliegt,
- Überbrücken von Teilstromkreisen,
- Abdecken von unisolierten AC-Niederspannungsfreileitungen sowie
- Auswechseln von Zählern, Schalt- und Steuergeräten.
Arbeiten unter Spannung an PV-Anlagen, die keine besonderen technischen und organisatorischen Maßnahmen erfordern, sind:
- Tätigkeiten, bei denen sowohl die Spannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als AC 50 V oder DC 120 V ist (SELV oder PELV)
- Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1500 V DC.
Die genannten Auflistungen enthalten nur die typisch vorkommenden Arbeiten an PV-Anlagen, sowohl auf der DC- als auch AC-Seite. Auf der Gleichspannungsseite wird häufig das Anbringen von Steckern unter Spannung ausgeführt. Die DGUV Information 203-080 betont, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen.
Entsprechend DGUV Regel 112-195 »Benutzung von Schutzhandschuhen« ist eine Unterweisung unerlässlich – vor der ersten Nutzung sowie in regelmäßigen Abständen. Ebenso die dazugehörige Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierende Betriebsanweisung.
Pflicht vor jedem Einsatz – Ausrüstungscheck
- Vor jedem Einsatz ist eine sorgfältige Sicht- und Funktionsprüfung der Isolierhandschuhe wie auch der weiteren PSA zwingend erforderlich. Diese Prüfung umfasst mehrere Aspekte:
- Sichtprüfung: Die Handschuhe müssen auf Beschädigungen wie Risse, Löcher, Schnitte, Verfärbungen oder andere Abnutzungserscheinungen untersucht werden. Auch kleinste Defekte können die Isolationsfähigkeit beeinträchtigen.
- Aufblasen (Luftprüfung): Eine bewährte Methode zur Erkennung kleinster Risse ist das Aufblasen des Handschuhs (Bild 4). Dabei wird der Handschuh aufgerollt, um Luft einzuschließen und so durch den entstehenden Druck Undichtigkeiten sichtbar zu machen.
Besonderheiten im PV-Sektor und zusätzliche Schutzmaßnahmen
Der PV-Sektor weist einige spezifische Besonderheiten auf, die beim Arbeiten unter Spannung und der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen (PSAgS) berücksichtigt werden müssen. Die DGUV Information 203-080 hebt hervor, dass elektrische Gefährdungen auf der Generatorseite (DC-Seite) besondere Aufmerksamkeit erfordern.
- Die Systemspannungen von bis zu 1500 V DC erfordern PSA, die explizit für diese Spannungsbereiche zugelassen ist.
- An der Generatorseite von PV-Anlagen liegt bei Lichteinfall eine gefährliche Gleichspannungen an. Dies macht das Arbeiten unter Spannung häufig unvermeidbar und unterstreicht die Bedeutung der Isolierhandschuhe.
- PV-Anlagen sind oft extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt (UV-Strahlung, Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit). Diese Faktoren können die Materialalterung der PSA beschleunigen und erfordern eine konsequente Einhaltung der Überprüfung durch den Benutzer.
- Bei der Fehlersuche oder bei Wartungsarbeiten an PV-Anlagen, insbesondere an Generatoranschlusskasten (GAK) oder Wechselrichtern, kann es notwendig sein, unter Spannung zu arbeiten. Hierbei ist die korrekte Anwendung der AuS-Verfahren und der Einsatz geeigneter Isolierhandschuhe von größter Bedeutung.
Die »5 PV-Sicherheitsregeln«, für Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen:
Die DGUV Information 203-080 fasst die wesentlichen Schritte für sicheres Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen in den »5 PV-Sicherheitsregeln« zusammen:
- Abschalten: Freischalten der AC-Seite. Wenn möglich, DC-Seite freischalten, ansonsten DC-Seite stromlos schalten.
- Gegen Wiedereinschalten sichern.
- Spannungsfreiheit auf der AC-Seite prüfen und Stromfreiheit auf der DC-Seite prüfen. Soweit möglich: Arbeitsstelle von speisenden Spannungsquellen (PV-Module) trennen. Gegebenenfalls: Spannungsfreiheit feststellen oder Erreichen der reduzierten Spannung feststellen.
- Soweit erforderlich und möglich: Erden und Kurzschließen.
- Benachbarte berührbare unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Diese Regeln sind eine Anpassung der bekannten »5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik« an die Besonderheiten von PV-Anlagen und müssen strikt befolgt werden.
Zusätzliche Schutzausrüstung für AuS
Neben den Isolierhandschuhen sind weitere Komponenten der PSA unerlässlich, wenn Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden. Die DGUV Information 203-080 listet folgende Ausrüstung auf:
- Isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm: Bei zu erwartenden Lichtbögen mit hoher Energie ist ein isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm erforderlich. Dieser schützt Kopf und Gesicht vor den thermischen und mechanischen Auswirkungen eines Lichtbogens.
- Isolierende Schutzhandschuhe: Wie bereits ausführlich beschrieben, sind Handschuhe der Klasse 0 (bis 1 000 V AC / 1 500 V DC) nach VDE 0682-311 zu verwenden.
- Standortisolierung: Bei PV-Anlagen mit Stromkreisen, die nicht erdpotentialfrei sind, ist eine zusätzliche Standortisolierung erforderlich, z. B. durch isolierende Gummimatten (Dicke mind. 2,5 mm nach VDE 0682-512).
- Isoliertes Werkzeug: Nur Werkzeuge, die nach VDE 0682-201 isoliert sind, dürfen für Arbeiten unter Spannung verwendet werden. Diese Werkzeuge müssen regelmäßig auf Beschädigungen der Isolierung geprüft und separat (z. B. in einem roten Werkzeugkoffer) aufbewahrt werden.
- Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung: Diese ergänzen die PSA und bieten zusätzlichen Schutz.
Es ist von größter Bedeutung, dass nur geprüfte Schutzausrüstung verwendet wird und diese vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel geprüft wird. Beschädigte Ausrüstung muss sofort ausgetauscht werden.
Fazit
Das Arbeiten mit Isolierhandschuhen ist bei PV-Anlagen unerlässlich und erfordert die konsequente Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Die Isolierhandschuhe nach VDE 0682-311 der Klasse 0 sind dabei ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung.
Die regelmäßige Prüfung, Pflege und der rechtzeitige Austausch dieser Handschuhe sind entscheidend, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Angesichts der steigenden Systemspannungen in modernen PV-Anlagen ist es unvermeidbar, dass Elektrofachkräfte nicht nur über die notwendige Qualifikation verfügen, sondern auch stets auf die Eignung und den Zustand ihrer PSA achten müssen.
Die DGUV Information 203-080 unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung und der Implementierung spezifischer Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit bei Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen zu gewährleisten. Nur so kann die Sicherheit in der PV-Technik gewährleistet werden.
Literatur
- DGUV Regel 103-012 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- DGUV Information 203-080 Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen
- DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
- DGUV GS-ET-42-1 Zusatzanforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von elektrisch isolierenden Handschuhen mit zusätzlichem Schutz vor den thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens
- IEC 60417-5216 Datenbank Graphische Symbole für Betriebsmittel Symbol 5216: Geeignet zum Arbeiten unter Spannung: Doppeldreieck
- VDE 0682-311 Arbeiten unter Spannung – Handschuhe aus isolierendem Material
- VDE 0682-512 Arbeiten unter Spannung – Elektrisch isolierende Matten
- VDE 0682-201 Arbeiten unter Spannung – Handwerkzeuge zum Gebrauch bis AC 1000 V und DC 1500 V
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