Die DGUV Information 203-070, die die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beschreibt, wurde überarbeitet. Sie richtet sich in erster Linie an zur Prüfung befähigte Personen, die diese Prüfungen in der Praxis durchführen.

Bild 1: Viele neue Erkenntnisse, die aber schon länger bekannt sind; Bild: Mebedo

Heute landen nicht mehr nur handgeführte Elektrogeräte, Kaffee­maschinen oder Verlängerungsleitungen auf dem Prüfertisch. Auch Netzteile, Ladegeräte, akkubetriebene Betriebsmittel und Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge gehören seit Jahren zum Prüferalltag.

Die zentralen Änderungen im Überblick

Gegenüber der vorherigen Fassung aus Januar 2020 wurden einige Dinge angepasst oder neu aufgenommen (Bild 1). Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Der Begriff »Arbeitsmittel« wurde durch »elektrisches Betriebsmittel« ersetzt.
  • Die normativen Änderungen aus der VDE 0702 wurden umgesetzt.
  • Die Bezeichnungen der Messmethoden wurden angepasst, zum Beispiel direkte Methode, Differenzstrommethode und alternative Methode.
  • Die Weiterverwendung von Prüfgeräten mit 2-kΩ-Messwiderstand wurde aufgenommen.
  • Die Übersicht der Mess- und Prüfgeräte wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Der Abschnitt zu Betriebsmitteln mit berührbarem sekundärem Spannungsausgang wurde überarbeitet.
  • Der Abschnitt zu ortsveränderlichen Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen wurde neu aufgenommen.
  • Die Grafiken wurden überarbeitet und neu gezeichnet.

Neue Begriffe und neue Bezeichnungen

Der Begriff »Arbeitsmittel« wurde in »elek­trisches Betriebsmittel« geändert. Die Bezeichnungen der Messmethoden wurden an die VDE 0702 angepasst. Das »direkte Messverfahren« heißt nun »direkte Methode«, das »Differenzstrommessverfahren« nun »Differenzstrommethode« und das frühere »Ersatz-Ableitstrommessverfahren« jetzt »alternative Methode«.

Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand dürfen weiterverwendet werden

Dieser Punkt betrifft ältere Prüfgeräte. Nach aktueller Normenlage ist grundsätzlich ein Messwiderstand von 1 kΩ vorgesehen. Viele Prüfgeräte arbeiten bei der Berührungs­strommessung noch mit einem Messwiderstand von 2 kΩ und nicht mit 1 kΩ, wie wir das bereits bei Medizingerätetestern kennen. In der Praxis wird sich hier nicht viel ändern, da wirkliche Fehler bei der Berührungs­strommessung sehr selten sind. Ein mit 2 kΩ gemessener Wert von 0,25 mA wird einen 0,5-mA-Wert bei 1 kΩ nicht überschreiten. Nur wie mit solchen alten Prüfgeräten umgehen?

Die neue DGUV-Information bezieht sich auf die Verlautbarung des zuständigen DKE-Gremiums UK 964.1 und stellt klar: Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Sie dürfen weiterverwendet werden, wenn die möglichen Messabweichungen bekannt sind und bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Prüffrist heißt Gefährdungsbeurteilung

Auch beim Thema Prüffristen wird die Verantwortung klar beschrieben. Prüffristen dürfen nicht einfach pauschal übernommen werden. Sie müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt werden. Die Erfahrung der zur Prüfung befähigten Person kann hier bei der Ermittlung den Unternehmer unterstützen.

Die in der Durchführungsanweisung zum § 5 der DGUV Vorschrift 3 und 4 in Tabelle 1 B genannten Prüffristen sind nur als Orientierungshilfe zu betrachten. Bei der Festlegung der Fristen müssen unter anderem die Art der Anlagen und Betriebsmittel, Betriebs-, Umgebungs- und Nutzungsbedingungen, die Häufigkeit und Qualität der Wartung, äußere Einflüsse sowie Herstellervorgaben betrachtet werden.

Netzteile und Ladegeräte

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft elek­trische Betriebsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang, wie z. B. Netzteile oder Ladegeräte. Abhängig vom Aufbau müssen mehrere Isolationswiderstands-, Berührungsstrom- und Ausgangsspannungsmessungen durchgeführt werden. Ziel ist es, insbesondere billige und unsichere Produkte, die nicht den Produktnormen entsprechen oder nicht sicher konstruiert sind, aus dem Verkehr zu ziehen. Laut DGUV-Informationen kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Unfällen durch Körperdurchströmungen.

Neuer Abschnitt: Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge

Bild 2: Prüfadapter zur Simulation der Fahrzeugzustände; Quelle: Mebedo

Neu aufgenommen wurde der Abschnitt zu Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen: Eine der wichtigsten Ergänzungen in der DGUV-Information, weil solche Ladeleitungen inzwischen in vielen Betrieben vorhanden sind. Zudem ist das Vorgehen beim Prüfen solcher Ladeleitungen vielen befähigten Personen noch nicht klar und wird hier in der Praxis gut unterstützen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Fest an Wallboxen oder Ladesäulen angeschlossene Ladeleitungen gehören zur elektrischen Anlage. Sie werden in diesem Abschnitt nicht behandelt.

Anders sieht es bei ortsveränderlichen ­Ladeleitungen aus. Diese gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen wiederkehrend geprüft werden.

Besonders anspruchsvoll wird es bei mobilen Ladeeinrichtungen, die direkt an eine Steckdose angeschlossen werden können. Diese werden oft als »Notladekabel« bezeichnet.

Sie enthalten häufig eine integrierte ­Steuer- und Schutzeinrichtung, die sogenannte IC-CPD oder ICCB. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen solcher Ladeleitungen müssen im Zuge der Prüfung geprüft werden. Diese wären beispielsweise:

  • Schutzleiterüberwachung
  • Fehlerstromschutz-Einrichtung (RCD)
  • Überwachung des Ladevorganges
  • Steuerung der Ladeleistung
  • Polarität
  • Fremdspannung auf dem Schutzleiter

Bild 3: Prüfgerät zur Prüfung von Ladeleitungen; Quelle: Mebedo

Für die zur Prüfung befähigte Person bedeutet dies, dass neben angepassten Messverfahren auch weiteres Prüfequipment für die Prüfung notwendig ist. Zudem sind bei der Prüfung von IC-CPD zwingend die Herstellervorgaben bei der Prüfung zu beachten. Je nach zur prüfenden Ladeleitung können ­zusätzliche Prüfadapter notwendig sein (Bild 2). Heutzutage haben bereits viele Prüf­gerätehersteller schon die Möglichkeit, die Ladeleitungen mit und ohne IC-CPD/ICCB automatisch prüfen zu können (Bild 3).

Fazit

Die überarbeitete DGUV Information 203-070 bringt wichtige Klarstellungen für die Prüfpraxis, vor allem für die Prüfung von mobilen Ladeleitungen. Für die zur Prüfung befähigten Personen wird nochmal bewusster hervorgehoben, dass das Messen, Bewerten und Dokumentieren eines Geräts nicht vollautomatisiert durch das Prüfgerät geschehen kann, sondern im Einzelfall entschieden werden muss, ob Messwerte der Praxis entsprechen und nicht nur den normativen Grenzwerten.

Autoren

  • Martin Griesbeck, Mebedo Akademie GmbH,
  • Michael Lochthofen, Mebedo Consulting GmbH, Montabaur

 

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net