Praxisfrage

Wir sollen für einen Kunden einen Adapter fertigen (Bild). Das ist grundsätzlich machbar, allerdings bereitet mir der N-Leiter im 16-A-CEE-Stecker (3 x 3 x 1,5 mm2) Sorgen. Insbesondere, wenn der Käufer des Adapters gleichzeitig Geräte mit hoher Anschlussleistung, wie z. B. Heizlüfter, an allen drei Schuko-Kupplungen betreibt. Würden Sie eine solche Konstruktion überhaupt in Verkehr bringen?

Expertenantwort

Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie jeden der drei Außenleiter eines Drehstrom-CEE-Steckers auf eine Schutzkontakt-Kupplung anschließen. Und Sie fragen, ob solch ein Adapter in Verkehr gebracht werden sollte. Diese Frage kann ich Ihnen schnell beantworten. Ich würde einen solchen Adapter nicht in Verkehr bringen. Ich möchte Ihnen auch erläutern, wieso ich es nicht machen würde.

Neutralleiter und mögliche Belastung

Der Neutralleiter wäre dabei nicht einmal das Problem. Selbst wenn nur zwei der Außenleiter belastet werden, kann der Strom im Neutralleiter maximal die Höhe eines Außenleiterstroms haben. Natürlich nur, wenn unterschiedliche Außenleiter verwendet werden. Die Gefahr einer Neutralleiterüberlastung aufgrund einer Sternpunktverschiebung sehe ich hier nicht.

Unterschiedliche normative Anforderungen

Bild: Foto des vom Kunden gewünschten Adapters

Das Gefahrenpotenzial sehe ich an anderer Stelle. Der CEE-Drehstromstecker und die Schutzkontaktsteckdosen kommen aus unterschiedlichen »normativen Welten«. Damit verbunden ist auch, dass die Prüfungen der Komponenten, z. B. für die Belastbarkeit, unterschiedlich sind. Bei Haushaltssteckdosen, Stecker und Kupplungen nach DIN VDE 0620 gehen die Normer davon aus, dass diese nicht dauerhaft belastet werden. Auch wenn 16 A als Bemessungsstrom auf der Kupplung steht, ist diese Kupplung dennoch nicht für eine Dauerlast von 16 A ausgelegt. Im Anwendungsbereich der Norm für Kupplungsdosen (DIN VDE 0620-2-1) steht hierzu Folgendes: »Eine haushaltsübliche Belastung durch elektrische Verbraucher, die mit einem Stecker nach der Normenreihe DIN 49441 oder der Normenreihe DIN 49406 angeschlossen ist, hat eine Energiemenge von max. 7 360 Wh über einen Zeitraum von 3 h.«

Dies entspricht in etwa der Dauerbelastung von 10 A. Diese maximale zulässige Belastung ist für typische Anwendungen, wie man sie im Haushalt antrifft, im Allgemeinen ausreichend, selbst für Waschmaschinen oder Trockner, wenn diese einen eigenen Endstromkreis haben. Bei »modernen Lasten«, wie einem Elektroauto, das über eine solche Steckdose über Nacht geladen (z. B. 8 h) wird, sieht das mit der Belastung schon anders aus.

Prüfanforderungen und normative Einschränkungen

Schaut man sich auf der anderen Seite die Norm für CEE-Stecker DIN EN IEC 60309-1 (VDE 0623-1) an, ist die Prüfung bezüglich der Belastung härteren Anforderungen ausgesetzt. Ein 16-A-CEE-Stecker wird für 1 h mit 22 A belastet. Diese eine Stunde entspricht zwar auch keiner Dauerbelastung, aus den Strom-Zeit-Kennlinien von LS-Schaltern Typ B oder C kann man aber ablesen, dass diese einen Stromkreis mit einer Belastung von 22 A schon in weniger als einer Stunde abschalten würden.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Prüfanforderungen, die Belastungsprüfung ist nur eine von mehreren Prüfungen, sollten diese beiden verschiedenen Arten von Steckvorrichtungen nicht als Adapter zusammengeführt werden, zumal ein CEE-Stecker für industrielle Zwecke entwickelt wurde und eine Schutzkontaktkupplung für haushaltsähnliche Belastungen.

Selbst wenn ausschließlich CEE-Steckvorrichtungen verwendet würden, wäre dies gemäß Abschnitt 16.7 der DIN EN IEC 60309-1 (VDE 0623-1) nicht zulässig. Dort heißt es: »Stecker und ortsveränderliche Steckdosen dürfen keine spezifische Vorrichtung haben, die den Anschluss von mehr als einer Leitungsgarnitur zulässt. Stecker dürfen keine spezifische Vorrichtung haben, die den Anschluss an mehr als eine Steckdose zulässt. Ortsveränderliche Steckdosen dürfen keine spezifische Vorrichtung haben, die den Anschluss von mehr als einem Stecker oder Gerätestecker zulässt (…) Anmerkung: Dieses Dokument behandelt keine Adapter.«

Fazit

Als Inverkehrbringer müssten Sie die Konformität mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erklären. Dieses Vorhaben wird schwierig, wenn Sie sich auf keine Normen stützen können und damit auch nicht der Vermutungswirkung unterliegen. Sie müssten also eine vollständig eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Hersteller von Steckvorrichtungen sind hier anscheinend zu einem negativen Ergebnis gekommen, sonst würde es solche Produkte am Markt geben und eine entsprechende Produktnorm.

Autor

Karsten Callondann, Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

 

Quelle und Bildquelle: www.elektro.net